Re: Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 28.01.2012, 11:25:48)
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Re: Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt
28.01.2012, 17:22:58
Jein!

Das alles ist nicht ganz einfach! Es kommt darauf an, was in den AGB steht - es ist wichtig, welches Recht gilt, wird zum Beispiel in den AGB erwähnt "Es gilt deutsches Recht", dann ist der Kunde, der z.B. aus Österreich bestellt, dem Kunden aus Deutschland bestellend "gleichgestellt".
Wird diesbezüglich nichts erwähnt, dann gilt das Recht des Landes, in welchem sich der Besteller/Verbraucher befindet.
Der Verbraucher darf aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wie im eigenen Land.
Da aber in Österreich eine Übernahme der Rücksendekosten rechtlich nicht besteht, außer bei Mangel, kann der Verbraucher z.B. bei Nichtgefallen nicht auf Rückvergütung des Rückportos bestehen.
Derzeit gibt es nur zwei EU-Länder, in denen ein Rückporto rückvergütet werden muss, das wäre Deutschland (40 Euro Klausel) und Finnland (generell).
Bestellt also ein Kunde aus Finnland ist diesem das Rückporto immer zu ersetzen, während der "Österreicher" leer ausgeht, außer eben bei "es gilt deutsches Recht" ----> Rechtswahl.
Es ist dem Anbieter in Deutschland somit durchaus möglich, das Rückporto auf "Inlands-Standard" zu begrenzen oder gar auszuschließen.

Siehe Beispiel:
http://www.bergzeit.de/AGB/
Hier findet sich auch das Beispiel mit Finnland.

Weitere Informationen bietet folgende Seite:
http://www.legalershop.de/pressemitteilungen/veroeffentlichungen/welches-recht-gilt-beim-internet-geschaeft-mit-auslaendischen-kunden/

EU Recht - Hinsendekosten müssen rückvergütet werden, hingegen soll der Verbraucher die Rücksendekosten tragen.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/17/eu-verbraucher-soll-immer-die-rucksendekosten-tragen/

Cheers Ray

PS: Ohne Gewähr ;-)



28.01.2012, 17:25 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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