Re: neue Abzocke für Autofahrer in Linz: Gelbe Bodenmarkierung
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Re: neue Abzocke für Autofahrer in Linz: Gelbe Bodenmarkierung
13.02.2012, 12:59:55
interessant find ich ja, dass das die AUTOFAHRERCLUBS so wollten:

Z. 2, 3 und 9, § 24 Abs. 1 lit. p, § 24 Abs. 3 lit. a und § 55 Abs. 8 (Bodenmarkierungen
zur Ordnung des ruhenden Verkehrs)
„Das Halten und Parken ist verboten (...) entlang von nicht unterbrochenen, am
Fahrbahnrand angebrachten gelben Linien gemäß § 55 Abs. 8.“ (§ 24 Abs. 1
lit. p)
„Das Parken ist verboten (...) entlang von unterbrochenen, am Fahrbahnrand
angebrachten gelben Linien gemäß § 55 Abs. 8.“ (§ 24 Abs. 3 lit. a)
Mit dieser vom ÖAMTC lange geforderten alternativen Kundmachungsform von Beschränkungen
des ruhenden Verkehrs soll der Schilderwald eingedämmt werden. Es
kann damit ein Halte- und Parkverbot bzw. ein Parkverbot auch mit am Straßenrand
angebrachten gelben (durchgehenden oder unterbrochenen) Linien zum Ausdruck
gebracht werden. Eine Kundmachung mittels Straßenverkehrszeichen bleibt selbstverständlich
weiterhin möglich. § 55 trifft Anordnungen über die Ausführung dieser
Linien: Die Markierungen sind demnach nicht nur auf der Fahrbahn möglich sondern
dürfen auch auf dem Gehsteig, nicht mehr als 30cm vom Fahrbahnrand entfernt angebracht
werden. Zu erwarten ist eine Konkretisierung der Bestimmungen durch die
Bodenmarkierungsverordnung.


Nachzulesen hier:
http://www.oeamtc.at/media.php?id=%2C%2C%2C%2CZmlsZW5hbWU9ZG93bmxvYWQlM0QlMkYyMDExLjA2LjEwJTJGMTMwNzcwMDI3OC5wZGYmcm49RkklMjAyMDExLTEwJTIwLSUyMDIzLiUyMFN0Vk8tTm92JTIwJURDQkVSQVJCRUlURVQucGRm


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