Krankenhausaufenthalt: Taggeldbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
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Re: Krankenhausaufenthalt: Taggeldbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
MG
01.03.2012, 12:09:24
Kurz: 28 Tage pro Jahr und Kopf sind der Verpflegungskostenbeitrag zu bezahlen.



Von: https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=67089&p_tabid=4


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Kostenbeitrag der/des Versicherten (= Verpflegs- kostenbeitrag)

Die/der Versicherte muss einen täglichen Kostenbeitrag an das Krankenhaus entrichten. Dieser Beitrag wird vom Rechtsträger des Krankenhauses (z. B. Land, Gemeinde) festgesetzt und eingehoben. Er ist in jedem Bundesland unterschiedlich hoch und beträgt in Niederösterreich derzeit EUR 11,23 pro Kalendertag. Dieser Beitrag ist pro Kalenderjahr für höchstens 28 Tage zu bezahlen.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie im jeweiligen Krankenhaus.

Die Kostenbeteilung entfällt:

    bei anzeigepflichtigen Krankheiten,
    wenn Sie von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind,
    bei Organspenden,
    bei stationärer Aufnahme zum Zweck der Entbindung.

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Infos zur Rezeptgebührenbefreiung
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Infos zum Organspenden
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Kostenbeitrag für Angehörige

Für die anspruchberechtigten Angehörigen muss die/der Versicherte einen Kostenbeitrag in gesetzlich festgelegter Höhe entrichten. Er beträgt in Niederösterreich derzeit EUR 15,90 pro Kalendertag. Dieser Beitrag ist pro Kalenderjahr für längstens 28 Tage zu bezahlen.  Die Kostenbeteiligung entfällt:

    bei stationärer Aufnahme zum Zweck der Entbindung,
    bei anzeigepflichtigen Krankheiten,
    bei Organspenden.

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Infos zum Organspenden

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