Händler und Garantie/Gewährleistungsauschluss
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Re(5): Händler und Garantie/Gewährleistungsauschluss
02.03.2012, 19:47:31
Ja, wenn es denn tatsächlich ein Bastlerauto ist - ich würde das wohl eher an
der Sache als am 'angemessenen' Preis festmachen.


Ich beziehe mich auf das Urteil hier:

Ein Kfz-Händler kann seine Gewährleistungspflicht nicht dadurch ausschließen, dass er das Fahrzeug als „Bastlerauto ohne Garantie“ verkauft. Mit dieser Begründung gab das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg der Klage eines Autokäufers statt, der nach dem Rücktritt vom Vertrag den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangte. Das OLG entschied, dass der Kfz-Händler sich nicht darauf berufen könne, das Fahrzeug ohne Garantie als „Bastlerfahrzeug" verkauft zu haben. Der zwischen den Parteien geschlossene Kaufvertrag sei – weil der Käufer Verbraucher und der Kfz-Händler Unternehmer war – als Verbrauchsgüterkauf zu qualifizieren. Dies bedeute, dass der Kfz-Händler die Gewährleistung für etwaige Mängel grundsätzlich nicht ausschließen könne und dass Umgehungen dieses Verbots unwirksam seien. Die Bezeichnung des Autos als Bastlerfahrzeug stelle im konkreten Fall eine solche Umgehung dar. Dies folge daraus, dass die Formulierung vom Kfz-Händler gewählt worden sei, um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Sie erfolgte dagegen nicht, weil er das Auto für verkehrsuntauglich hielt. Dem Käufer sei es auch nur darum gegangen, ein Auto zum Fahren und nicht zum Basteln zu erwerben. Dies entspreche im Übrigen der Verkehrserwartung, wenn sich ein potenzieller Kunde an einen professionellen Autovertragshändler und nicht an einen Schrotthändler wende. Schließlich spreche nach Ansicht des OLG der Preis von 4.900 Euro gegen eine Qualifizierung als „Bastlerauto“. Dies entspreche dem gängigen Preis für Gebrauchtwagen des verkauften Typs mit entsprechender Laufleistung. Der Kfz-Händler habe also den gängigen Marktpreis für einen entsprechenden Gebrauchtwagen verlangt (OLG Oldenburg, 9 W 30/03).

http://powerforen.de/forum/showpost.php?p=2139711&postcount=7

OK, ist Deutschland. Also vielleicht wird das hierzulande anders gehandhabt.

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Re: Fahrzeugdetails
05.03.2012, 10:39:43
Gut, ich weiß zwar nicht, wie hoch der Kaufpreis sein sollte, noch das BJ, aber ich kann schon mal weiter darauf eingehen.
Also, wenn es ein Händler ist, der das Auto ca. 3500 Euro unter dem Verkaufspreis vergleichbarer Modelle veräußern würde und die Reparatur würde 1500 Euro kosten, dann hätte ja der Händler einen Verlust von 2000 Euro, aber ein Händler zahlt ja sicher auch nicht mal die Summe von 1500,- an Reparaturkosten ... ich würde eher auf die Hälfte tippen, sogar weniger, und das Geld der Gesamtdifferenz von ca. 2700 läßt sich normalerweise kein Händler entgehen ... naja ...

Zur eigentlichen Frage:

"Fahrzeug ist in einem mittel, alters- und laufleistungsentsprechend zustand, natürlich fahrbereit und anmeldefertig."

und

"Garantie, Gewehrleistung oder Rückgabe ausgeschlossen!!
Da Das Fahrzeug reparaturbedürftig ist wird es ausschließlich als Bastler Auto Verkauft!!"

Das geht meines Erachtens nicht. Der Händler kann die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren und die zu reparierenden Teile ausschließen, da diese als "kaputt" mitverkauft werden, aber eben nicht gänzlich ausschließen.

Dieser Satz allerdings ist "seltsam": "Bei Gebots Abgabe stimmen sie zu das Fahrzeug besichtigt und Probegefahren zu sein!!"

Wenn ich das Fahrzeug besichtigen und Probe fahren konnte, würde ich dies auch unterschreiben, wenn nicht - dann nicht.

Cheers Ray

PS: Ohne Gewähr! Dem Angebot gegenüber bin ich skeptisch, aber ich "muss" es ja nicht kaufen ...



05.03.2012, 10:43 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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Re: Fahrzeugdetails
05.03.2012, 14:02:36
Kostenvoranschlag von der Fach Werkstatt Ca. 1500 €

Am Fahrzeug sind 2 Sachen zum Richten!

1.)    Der Zweimasseschwung
2.)    Der Kühler für die Abgasrückführung
3.) Rost
4.) LMM


beim A8 gibt es zwei AGR Kühler, siehe hier:

http://www.ebay.de/itm/Audi-A8-S8-4E-Abgaskuhler-AGR-links-057131512H-057131631G-/260872535824?pt=DE_Autoteile&hash=item3cbd36ff10

http://www.ebay.de/itm/Audi-A8-S8-4E-Abgaskuhler-AGR-rechts-057131512G-057131631F-/250910396686?pt=DE_Autoteile&hash=item3a6b6cd10e

Das Zweimassenschwungrad ausbauen bedeutet dass das Getriebe raus muss. Ist es ein Quattro? Dann muss das Kardan auch raus.

LMM ist ziemlich sicher wegen dem defekten AGR Kühler kaputt. Es entsteht schon beim abgestellten Motor ein Rückstau / Dämpfe bis zurück zur Ansaugung und diese Dämpfe zerstören den Hitzedraht vom LMM. Bei einem verstopften AGR Kühler ist das sicher noch viel schlechter. Wahrscheinlich ist auch die restliche Ansaugung total versifft.

Rost? Hmmm, das ist nicht nett. Müsste man sehen was konkret damit gemeint ist. Mit etwas Pech ist er unten total vergammelt, bei Rost wäre ich immer vorsichtig

die 1200 Rep sind zu optimistisch...!!


Bei Gebots Abgabe stimmen sie zu das Fahrzeug besichtigt und Probegefahren zu
sein!!
Garantie  Gewehrleistung  oder Rückgabe ausgeschlossen!!
Da Das Fahrzeug reparaturbedürftig ist wird es ausschließlich als Bastler Auto
Verkauft!!


hehe, das heißt auf Klartext: nix hören, nix wissen, nix sehen, nimm die Kiste und hau dich über die Häuser, werde glücklich oder lass dich hier nie wieder blicken. Und falls du doch kommst: LMA und du mi a

Vor mir bekommst du eine glatte Kaufempfehlung >:-D



Grüße,
Geri

05.03.2012, 14:04 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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