großgrundbesitzer terrorisiert die nachbarschaft
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großgrundbesitzer terrorisiert die nachbarschaft
11.03.2012, 22:43:21
Der bauer war bis vor kurzem noch övp gemeinderat hier (pension) und besitzt so ziemlich alles hier, was nicht er direkt besitzt wird von verwandschaft bewohnt.

Am ende meines grundstückes hat sein schwiegersohn und tochter letztes jahr ihr haus gebaut, das Stück war bis jetz für mich recht uneinsichtig und verwildert, aber bin gerade dabei das urbar zu machen und entdecke, dass die da einfach, nachdem ihr grundstück an der höchsten stelle 2m aufgeschüttet wurde einen gigantischen stützwall auf meinr seite errichtet haben. einfach so, ohne einen mucks zu sagen. (also ihr grund ist bis zur grenze eben, und danach fällts auf meine seite als stütze ab)

das kommt jetzt natürlich gleich zum anwalt und soll rückgängig gemacht werden. einfach nur wegen der dreistigkeit das einfach so zu machen, ich mein während dem bau sind die auhc permanent mit schwerem gerät ohne jeglicher ankündigung oder frage ob sie dürfen über meinen grund gefahren, die furchen sind noch immer da, aber ich hab da halt ein auge zugedrückt. aber bei dieser sache verschlägts mir fast die sprache.. unfassbar.

einen grund und haus in diesem gebiet der auch nicht ihm gehört haben (mittlerweile) bekannte gekauft. is auch alles hanglage quasi, heute bemerken wir dass der einfach gestern mit seinem bagger begonnen hat, wirklich direkt am zaun, den hang abzugraben. da is also nun der grund der nachbarn, zaun, und direkt danach ein 2m tiefes relativ steiles gefälle. noch dazu ist das blanker lehm der ja sofort ins rutschen gerät bei nässe.

natürlich gabs da auch keine rücksprache. bauverhandlung oder sonst was, er tut halt einfach.

kann man erwarten dass da die övp-gemeinde ob seiner guten kontakte irgendwie tätig wird oder wird das auf nen nervenkrieg hinauslaufen?


was sind das für dreiste menschen?

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Re: großgrundbesitzer terrorisiert die nachbarschaft
11.03.2012, 22:55:10
grundsätzliche frage: welches bundesland?

  und entdecke, dass die da einfach, nachdem ihr grundstück an der höchsten
stelle 2m aufgeschüttet wurde einen gigantischen stützwall auf meinr seite
errichtet haben.


du "entdeckst"? d.h. es gab keine bauverhandlung, wo du als nachbar geladen warst?

der wall ist auf deinem grundstück?



was sind das für dreiste menschen?


du schreibst ja selbst: "övp-gemeinde"



edit:
während dem bau sind die auhc permanent mit schwerem gerät ohne jeglicher ankündigung oder frage ob sie dürfen über meinen grund gefahren,


falls NÖ:
"§ 7 Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn
(1) Die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte müssen die vorübergehende Benützung von Grundstücken und Bauwerken sowie des Luftraumes über diesen durch die Eigentümer der bestehenden oder zu errichtenden Bauwerke auf den Nachbargrundstücken und durch die von diesen Beauftragten dulden, wenn diese nur so oder anders nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten

      * Baupläne verfassen,
      * Bauwerke errichten,
      * Erhaltungs- und Abbrucharbeiten durchführen oder
      * Baugebrechen beseitigen

können. Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten sind, außer bei Gefahr im Verzug, jeweils mindestens 4 Wochen vor der Inanspruchnahme der Grundstücke oder Bauwerke zu verständigen."

11.03.2012, 23:00 Uhr - Editiert von Ken Tucky, alte Version: hier
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Re(3): großgrundbesitzer terrorisiert die nachbarschaft
11.03.2012, 23:16:49
hmm, steiermermärkisches baugesetz. da bin i a bissl blank.

keine bauverhandlung


keine verhandlung für den stützwall oder den hausbau?



§ 27 Parteistellung (5)
(1) Wurde eine Bauverhandlung gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz und zusätzlich in geeigneter Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass ein Nachbar seine Stellung als Partei verliert, soweit er nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 erhebt. Eine Kundmachungsform ist geeignet, wenn sie sicherstellt, dass ein Nachbar von der Anberaumung der Bauverhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.

(2) Wurde eine Bauverhandlung nicht gemäß Abs. 1 kundgemacht, so erstreckt sich die darin bezeichnete Rechtsfolge (Verlust der Parteistellung) nur auf jene Nachbarn, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Bauverhandlung erhalten haben.

(3) Ein Nachbar, der seine Parteistellung gemäß Abs. 1 verloren hat und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 zu erheben, und den kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses seine Einwendungen auch nach Abschluss der Bauverhandlung vorbringen, und zwar
                                                
      1. bis zum Ablauf von acht Wochen ab tatsächlichem Baubeginn oder

      2. ab Kenntnis der bewilligungspflichtigen Nutzungsänderung, längstens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres ab durchgeführter Nutzungsänderung.

(4) Ein Nachbar, der nicht gemäß Abs. 1 seine Parteistellung verloren hat und dem kein Bescheid zugestellt worden ist (übergangener Nachbar), kann nur bis zum Ablauf von drei Monaten ab tatsächlichem Baubeginn oder ab Kenntnis der bewilligungspflichtigen Nutzungsänderung, längstens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres ab durchgeführter Nutzungsänderung nachträgliche Einwendungen gegen die bauliche Maßnahme vorbringen oder die Zustellung des Genehmigungsbescheides beantragen.


scheint so, als träfe Abs.4 auf dich zu


btw. du editierst zuviel ;-)
edit: gut, dann mach ich das auch :-)
bauverhandlungen hin oder her (kann sich zeitlich auch blöd überschnitten
haben, weil ich erst kurz davor hier her kam),


d.h. du bist erst seit kurzem eigentümer?

11.03.2012, 23:23 Uhr - Editiert von Ken Tucky, alte Version: hier
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Re(7): großgrundbesitzer terrorisiert die nachbarschaft
12.03.2012, 16:34:54
ich war bis jetzt immer in kreisen unterwegs wo es selbstverständlich war dass gläser zurückkommen. ich verwend da auch nicht irgendwelche schirchen gebrauchten gläser, sondern recht teure hübsche, praktische, die normal ein lebenlang halten.

Keine Sorge, ich "hänge mich daran nicht so auf", sondern ich habe (so wie andere auch) auf deine doch etwas seltsame Aussage reagiert, dass du dir bei einem Geschenk die unaufgeforderte Rückgabe eines Teils davon erwartest. Die Aktion an sich finde ich wirklich sehr gut und positiv und die Nachbarn wissen hoffentlich, dass du kein "Böser" bist. JETZT geht es darum, das für die legitime Wahrung deiner Interessen zu nutzen.

ich muss auch nix unternehmen, die erdbewegungsarbeiten könnten mir nicht wurschter sein, ich steh ja nicht am fenster und spionier was die nachbarn machen, ich versuch das weitgehend zu ignorieren.

Wenn in dein Eigentumsrecht eingegriffen wird, dann ist Ignorieren der denkbar schlechteste Weg. Bei den Erdbewegungen geht es Minimum um das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands (jetzt ist übrigens die beste Jahreszeit dafür, bevor alles aufblüht).
Vielleicht mache ich mir völlig falsche Vorstellungen von dem Grundstück ode du kommst nur ein paar Mal im Jahr hin. Aber wochenlang(?) nicht mal Nachschauen, was da an der eigenen Grundgrenze gemacht wird, ist schon auch etwas fahrlässig und es hätten sich die jetzigen Probleme vielleicht gänzlich vermeiden lassen bei rechtzeitigem Eingreifen und Gespräch.

Immer brav und nett sein ist halt auch nicht das Wahre, wenngleich sehr vernünftig. Umgekehrt halte ich es nach wie vor für kontraproduktiv, wenn du ohne jeden persönlichen Gesprächstermin gleich den Anwalt einspannst.

und jetzt fehlen mir etwa 50m2 die schon fix eingeplant waren.

Umgekehrt hat der Nachbar 50 m² dazugewonnen auf deine Kosten. A propos Kosten: Wenn in deiner Gegend der Quadratmeter 30/100/150 Euro kostet, dann hast du ganz unmittelbar einen Schaden von 1500/5000/7500 Euro. Also so ohne ist das nicht.

WB.






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Re(4): großgrundbesitzer terrorisiert die nachbarschaft
24.08.2012, 11:20:45
und 500m2 gemeindestrasse nicht ihm.

Warum war Dir die so wichtig? Ich mein, die ist ausserhalb deines Grundstücks... Was er dort tut, kann Dir ja wurscht sein... Ausser Du schnappst Dir mal die dort liegengelassenen Teile, die scheinbar niemand gehören - und führst sie auf die Müllkippe |-D.


es ist klar dass er diesen grund unbedingt haben will, was natürlich für mich
die tollste wertanlage überhaupt is.

Hier wäre ich seeeehr vorsichtig mit der Beurteilung.

Also mal angenommen, er will deinen Grund:
Dann könnte es doch sein, dass er dich solange auf alle nur erdenklichen Arten mobben will - bis Du zu jedem (=seinem) Preis verkaufst, weil deine Lebensqualität im Keller ist. Es könnte sein, dass er das ja schon praktiziert - dann wirst dort deines Lebens nicht mehr froh.

Ich würde mir ernsthaft überlegen, ob Du den Status Quo aufrechterhalten willst... Es könnte ja auch sein, dass Du nicht einmal das kannst, sondern es laufend weiter runtergeht. An deiner Stelle würde ich mir überlegen, ob Du nicht offen mit ihm redest a la "Mit uns führt das zu nichts - sie wollen scheinbar meinen Grund, also machen wir eine Lösung, mit der alle happy sind. Ich verkaufe ihn um EK+10%... Und sie bekommen nicht nur den Grund, sondern kommen dann auch direkt zur Gemeindestrasse, die ja scheinbar auch für sie reserviert ist" |-D

Ernsthaft:
Ich wünsche Dir das beste. Ich würde mich riesig freuen, wenn Du es schaffst, diese Strukturen aufzubrechen. Ich glaube aber eher, dass das grauslich für Dich enden wird... Drum würde ich mir einen Umzug echt überlegen. Wenn Du noch nicht so lange dort bist, wird eine Trennung auch leichter. Falls Du zufällig in unsere Ortschaft kommst - ich schwöre, dass ich alle Marmeladengläser zurückgeben werde |-D.

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