Re(3): großgrundbesitzer terrorisiert die nachbarschaft
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großgrundbesitzer terrorisiert die nachbarschaft
11.03.2012, 22:43:21
Der bauer war bis vor kurzem noch övp gemeinderat hier (pension) und besitzt so ziemlich alles hier, was nicht er direkt besitzt wird von verwandschaft bewohnt.

Am ende meines grundstückes hat sein schwiegersohn und tochter letztes jahr ihr haus gebaut, das Stück war bis jetz für mich recht uneinsichtig und verwildert, aber bin gerade dabei das urbar zu machen und entdecke, dass die da einfach, nachdem ihr grundstück an der höchsten stelle 2m aufgeschüttet wurde einen gigantischen stützwall auf meinr seite errichtet haben. einfach so, ohne einen mucks zu sagen. (also ihr grund ist bis zur grenze eben, und danach fällts auf meine seite als stütze ab)

das kommt jetzt natürlich gleich zum anwalt und soll rückgängig gemacht werden. einfach nur wegen der dreistigkeit das einfach so zu machen, ich mein während dem bau sind die auhc permanent mit schwerem gerät ohne jeglicher ankündigung oder frage ob sie dürfen über meinen grund gefahren, die furchen sind noch immer da, aber ich hab da halt ein auge zugedrückt. aber bei dieser sache verschlägts mir fast die sprache.. unfassbar.

einen grund und haus in diesem gebiet der auch nicht ihm gehört haben (mittlerweile) bekannte gekauft. is auch alles hanglage quasi, heute bemerken wir dass der einfach gestern mit seinem bagger begonnen hat, wirklich direkt am zaun, den hang abzugraben. da is also nun der grund der nachbarn, zaun, und direkt danach ein 2m tiefes relativ steiles gefälle. noch dazu ist das blanker lehm der ja sofort ins rutschen gerät bei nässe.

natürlich gabs da auch keine rücksprache. bauverhandlung oder sonst was, er tut halt einfach.

kann man erwarten dass da die övp-gemeinde ob seiner guten kontakte irgendwie tätig wird oder wird das auf nen nervenkrieg hinauslaufen?


was sind das für dreiste menschen?

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Re(3): großgrundbesitzer terrorisiert die nachbarschaft
11.03.2012, 23:16:49
hmm, steiermermärkisches baugesetz. da bin i a bissl blank.

keine bauverhandlung


keine verhandlung für den stützwall oder den hausbau?



§ 27 Parteistellung (5)
(1) Wurde eine Bauverhandlung gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz und zusätzlich in geeigneter Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass ein Nachbar seine Stellung als Partei verliert, soweit er nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 erhebt. Eine Kundmachungsform ist geeignet, wenn sie sicherstellt, dass ein Nachbar von der Anberaumung der Bauverhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.

(2) Wurde eine Bauverhandlung nicht gemäß Abs. 1 kundgemacht, so erstreckt sich die darin bezeichnete Rechtsfolge (Verlust der Parteistellung) nur auf jene Nachbarn, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Bauverhandlung erhalten haben.

(3) Ein Nachbar, der seine Parteistellung gemäß Abs. 1 verloren hat und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 zu erheben, und den kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses seine Einwendungen auch nach Abschluss der Bauverhandlung vorbringen, und zwar
                                                
      1. bis zum Ablauf von acht Wochen ab tatsächlichem Baubeginn oder

      2. ab Kenntnis der bewilligungspflichtigen Nutzungsänderung, längstens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres ab durchgeführter Nutzungsänderung.

(4) Ein Nachbar, der nicht gemäß Abs. 1 seine Parteistellung verloren hat und dem kein Bescheid zugestellt worden ist (übergangener Nachbar), kann nur bis zum Ablauf von drei Monaten ab tatsächlichem Baubeginn oder ab Kenntnis der bewilligungspflichtigen Nutzungsänderung, längstens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres ab durchgeführter Nutzungsänderung nachträgliche Einwendungen gegen die bauliche Maßnahme vorbringen oder die Zustellung des Genehmigungsbescheides beantragen.


scheint so, als träfe Abs.4 auf dich zu


btw. du editierst zuviel ;-)
edit: gut, dann mach ich das auch :-)
bauverhandlungen hin oder her (kann sich zeitlich auch blöd überschnitten
haben, weil ich erst kurz davor hier her kam),


d.h. du bist erst seit kurzem eigentümer?

11.03.2012, 23:23 Uhr - Editiert von Ken Tucky, alte Version: hier
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......... PLONKED von ApuXteu: Spam   (Tannhaus am 13.03.2012, 22:18:27)
. PLONKED von Mr. 5
 (mindi am 14.08.2012, 15:22:08)
 

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