Vorratsdatenspeicherung - auch bei eigener Domain?
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Re(8): Vorratsdatenspeicherung - auch bei eigener Domain?
13.04.2012, 16:31:57
> Strafausmaß?
Geldstrafe bis zu 37 000 Euro, sofern mit der Aufzeichnung der Inhalt noch
weitere Rechtsnormen verletzt werden zusätzlich auch noch deren Strafausmaß.


Aber nur für den ISP?

Deine Behauptung Inhalte wären ohne laufendem Ermittlungsverfahren "immer und überall erfassbar" ist völlig haltlos, das steht ganz eindeutig so im Gesetz
und ist - wie Du nun hoffentlich endlich nachlesen wirst - mit Strafe bedroht.


Dann ist es wohl auch "völlig haltlos", dass der Trojaner eingesetzt wurde: http://www.profil.at/articles/1142/560/310153/bundestrojaner-trojanische-sitten

Falls es nicht klar sein sollte: du wiederholst nur immer wieder was das Gesetz erlaubt und ich weise immer wieder darauf hin, dass es immer wieder und konsequent missachtet wird und auch hier missachtet werden wird.

PS. Das Gesetz habe ich mehrmals überflogen, aber es interessiert mich viel weniger als die technische Umsetzung, aus den bereits mehrfach genannten Gründen. Und mit deiner treuherzigen Paragraphenreiterei fange ich auch weniger an als mit konkreten Aussagen von Polizisten, die sich selsbt vor der VDS schützen wollen weil sie wissen, dass bei der Umsetzung Gesetze gebrochen werden.


ACTA wird Menschen töten | wikileaks.geizhals.org


"Wenn Behörden solche Trojaner in Auftrag geben und sie benutzen, handelt es sich um eine neue Form der Staatskriminalität" (Heribert Prantl, sueddeutsche.de)

"Ermittlungen in großen Wirtschaftsstrafsachen unterliegen wegen der Berichtspflichten der Ermittler zum Innen- und Justizministerium vollends dem politischen Würgegriff" (N. Haslhofer, ehem. StA)
13.04.2012, 16:37 Uhr - Editiert von mjy@geizhals.at, alte Version: hier
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Re(11): Vorratsdatenspeicherung - auch bei eigener Domain?
14.04.2012, 10:07:27
Die zu protokollierenden Daten sind taxativ im TKG aufgezählt, daher durch jedermann nachzulesen. Da hier offenbar niemand gewillt im Gesetz selbst nachzulesen, sondern mit jedem Posting neue Gerüchte die mit der Gesetzeslage nichts zu tun haben hervorgezaubert werden, hier eine kurze Zusammenfassung:

*) Stammdaten (Namen, Adressen, Teilnehmerkennungen, email-Adressen, Telefonnummern, …) => also das, was in der Kundendatenbank so drinnen steht

*) Bei Access-Providern: Zuteilung und Entzug einer öffentlichen IP Adresse, samt zugehörigem Teilnehmer inkl. Anschluss (z.B. Rufnummer bei DialUp / DSL / UMTS)

*) Bei Telefonie (auch VoIP): beteiligte Teilnehmer, Beginn, Ende, Dauer der Verbindungen, Art des Kommunikation (Daten, Sprache, …). Under "Art" der Kommunikation ist NICHT der Inhalt zu sehen, es wird also nur protokolliert, dass es eine SMS oder MMS war, aber nicht was drinnen stand.

*) Bei Mobiltelefonie zusätzlich: IMSI, IMEI, Standortdaten (Cell-IDs, Standortkennungen/Positionen). Wer also surfend in der Bahn sitzt hinterlässt ein tolles Bewegungsprofil. Wer telefonierend mit dem Auto fährt ebenso.

*) Bei PrePaid Mobiltelefonie: Hier kann (da anonym) zwar kein Teilnehmer gespeichert werden, es wird aber Datum/Uhrzeit und Standort der Erstinbetriebnahme gespeichert.

*) Erfolglose Anrufversuche müssen nicht zwingend protokolliert werden, hier hängt es davon ab ob (je nach Technik dahinter) überhaupt eine Protokollierung dieses Versuches stattgefunden hat. Da diese üblicherweise nicht vergebührt werden, würden hier manche Anbieter damit kämpfen, dass sie diese Logeinträge gar nicht hätten.

*) SMTP Mailversand/Empfang: Stammdaten, öffentliche IP-Adressen, email-Adressen, alles weitere wei Betreff und Inhalt darf NICHT protokolliert werden.

*) Mailboxzugriff: An/Abmeldezeitpunkte mit IP-Adressen (z.B. POP3, IMAP, Webmail, …)


Nachtrag um hier nochmals mit Unfug in diesem Thread aufzuräumen:
* Welche Adresse (http://www.geizhals.at/... ) man aufruft wird NICHT gespeichert.
* Der Inhalt und Betreff einer Email wird NICHT gespeichert.
* Der Inhalt einer SMS wird NICHT gespeichert.

Und wenn ich hier "wird nicht gespeichert" schreibe, dann heißt das es ist verboten diese im Zuge der Vorratsdatenspeicherung zu speichern. Anders siehts bei konkreten Ermittlungen mit begründetem Verdacht aus. Da wird unter Umständen auch der komplette Traffic ausgewertet, da bleibt dann nur mehr verschlüsseltes verborgen. Und gegen die Verschlüsselung soll ja bekannterweise die Quellen-TKÜ helfen, welcher auch gern als "Bundestrojaner" bezeichnet wird.

14.04.2012, 10:26 Uhr - Editiert von gunnarh, alte Version: hier
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