Telering Kostenwahnsinn
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Re(7): Telering Kostenwahnsinn
23.04.2012, 10:19:41
Probieren und mit Telering darüber reden kannst und sollst du auf jeden Fall, aber verbeiß dich nicht in die Idee, du wirst viel reißen. (Hey, reimt sich :-)).

Wenn ich mir die Schlichtungsfälle bei der RTR ansehe http://www.rtr.at/de/tk/Streitschlichtung  schlägt die RTR eine Einigung auf 50 % der Kosten vor - was dir immer noch viel zu viel wäre - und das wird von den Mobilprovidern aber meist abgelehnt, so sicher sind die sich, dass ihre Forderung rechtlich hält.

Meine Empfehlung wäre, rede mit Telering NORMAL und KONSTRUKTIV darüber was man da machen kann und dass du einen anderen Tarif willst (neue Vertragslaufzeit wirst du fressen müssen) wo das Mobilinternet nach Verbrauch von x MB gedrosselt wird statt weiterverrechnet, damit dir das in Zukunft nicht mehr passiert. Nochmal: du bist IMO bei Weitem nicht so im Recht wie du meinst, ihr werdet euch für eine Lösung in der Mitte treffen müssen. Neuer (teurerer) Tarif mit neuer Vertragsbindung, dafür lassen sie dir alles oder die Hälfte nach, das scheint bei einigen anderen mit demselben Problem geklappt zu haben.

Tipp wg. Bankeinzieher stornieren: würde ich nicht machen aber wenn du meinst, dann wenigstens unbedingt vorher formalen Rechnungseinspruch einlegen (per Fax o. eingeschriebenem Brief)! Ohne Begründung nicht zahlen, da wirst dann rechtlich unmissverständlich du gegenüber Telering vertragsbrüchig.

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Re: Telering Kostenwahnsinn
23.04.2012, 08:54:09
Naja, ich habe hier im Thread herauslesen können, dass du statt per WLAN im Netz geladen hast.
Da statt du dein Handy, dein Handy dich beherrscht hat, war das kein gute Idee, aber das ist dir inzwischen auch klar, es zeigt nur, dass es dringend ansteht, dass sich was ändert und die Betreiber solch "Wucherpreise" nicht mehr verlangen dürfen.
Nun, du versuchst dich damit zu schützen, dass du deinen Vertrag vor 10 Jahren unterschrieben hast, dir ist aber anscheinend nicht klar, dass sich in den 10 Jahren bezüglich des mobilen Internets so einiges geändert hat, vor 10 Jahren hatte man vielleicht gerade mal UMTS Geschwindigkeit, mittlerweile ist es davon ein Vielfaches.
Auch als Kunde "muss" ich versuchen, mich vor finanziellem Schaden zu schützen, indem ich zeitgemäße Tarife wähle, wenn sich mein Anspruch verändert.
Ich sage mal, nutzt man sein Phone zum "üppigen" Download, sei es per WLAN oder Netzbetreiber, sollte sicherheitshalber einen dementsprechenden Tarif haben, der nicht solch Forderungen mit sich bringen kann.
Du bist übrigens nicht der Einzige, der sein Smartphone nicht bedienen kann, es gibt derer viele, selbst die, die behaupten, sie können es, versagen zuweilen. Ich würde nie meine Hand dafür ins Feuer legen!

Einem Kumpel von mir ist Ähnliches passiert, er hatte vor knapp 1,5 Jahren eine Telefonrechnung von 1300,- Euro - klar, er hatte auch ein GB inklusive.
Er hat es dann allein geschafft, den Betrag auf 300 Euro zu reduzieren, zuzüglich 2 Jahre Vertragsverlängerung ohne neuem Handy.

In den wohl überwiegenden, gleichgearteten Fällen kam es nicht zu einer Gerichtsverhandlung, meist hat man sich vorher geeinigt.

Ich kann dir nur raten zur AK oder zum Konsumentenschutz zu gehen.
Weiters schreibe Telering, dass du den Einziehungsauftrag widerrufst und diese Rechnung beanstandest, alles unbedingt schriftlich, per Fax oder per Einschreiben.
Dann wendest du dich an die RTR (Schlichtungsstelle), schilderst den Fall und schickst ihnen das Schreiben per pdf. Damit ist gewährleistet, dass bis zur Klärung der Betrag nicht per Inkasso eingetrieben werden kann/darf.

Wenn der Betrag bereits abgebucht wurde, dann hol ihn dir zurück, auch wenn du dann die Rücklast ~10 Euro zahlen mußt, aber das Gald ist bis zur Klärung bei dir, außerdem ist es immer leichter, dass der Netzbetreiber auf einen Teil verzichtet, anstatt einen Teil des ganzen Geldes (das er ja schon hat) zurück zu zahlen.

Allerdings ... das mit dem WLAN würd ich ... vergessen, du bist gewarnt worden! Ich bin mir ziemlich sicher, dass du es nicht schaffen wirst, unbeschadet auszusteigen, man wird dir einen Teil erlassen, aber sicher nicht alles!

Zum Wucher, ich empfinde es auch als Wucher, allerdings vor dem Gesetz ist es kein Wucher. Ansonsten wäre es nicht jahrelang aufrecht zu erhalten gewesen. Wohl sowas wie "Grauzone", da sich aber das Nutzverhalten betreffs mobilem Internet verändert hat, sieht man sich in der Pflicht, nach und nach Schutzmaßnahmen einzuführen.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001899

Cheers Ray

23.04.2012, 09:10 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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Re(11): Telering Kostenwahnsinn
26.04.2012, 14:50:54
Mir ist es vor 3 Jahren auch so ergangen, doch rtr konnte absolut nichts tun und nach etwa 5-6 Monaten danach schrieb mir die RTR, dass es 3 gelungen ist mir nachzuweisen, dass ich die damals etwas über 3GB Daten doch konsumiert hätte und nun bezahlen muß. Dies habe ich nie bestritten und auch nie gegenüber der RTR behauptet, sondern klar geschrieben, dass es hier durch verwechseln der Sim zu dieser nicht unbeträchtlichen Nachzahlung gekommen ist und man möge mir helfen die bei 3 zu klären und vielleicht auf Kullanz preislich entgegenkommen.....

Der Irrsinn daran war, dass ich nach einer schweren Krankheit längere Zeit im Spital war, aber durch einen Irrtum meiner Gattin eine falsche Sim eingelegt wurde wo das Datenvolumen von 3GB schon verbraucht war, jedoch sollte eine weitere 3GB Sim von der ich noch nichts gebraucht hatte an meinem Gerät ausgetauscht werden. So nun wurden 6,x GB auf die eine Karte verrechnet und die zweite Karte war vollkommen ungebraucht.
Mit 3 kann man nicht reden, ich bin angemeldeter Besitzer beider Karten und bat dies mun einfach umzubuchen da irrtümlich die falsche Karte ins Gerät gesteckt wurde, Keine Chance auf nur ein wenig entgegenkommen habe aber sogar sofort den absolut heftigen Betrag bezahlt und erst danach die RTR informiert und die Unterlagen geschickt.

Ich glaube, auch die RTR ist etwas schlampig vorgegangen und nicht so richtig auf mein Argument gegenüber 3 eingegangen das ein Irrtum beim Einlegender Sim passiert ist.
Bei mir machte der Aufschlag gegenüber der normalen Rechnung etwa +3500% pro MB Preis aus und mein Anwalt meinte, dass doch ehrlicherweise ein Prozess keinen Sinn macht, da ja alles genau im Vertrag und den AGBs steht. Nun sah ich wie recht er hatte!


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Re(18): Telering Kostenwahnsinn
26.04.2012, 21:47:27
$115 StgB schon einige Male geschrieben....aber demnächst gibt es mehr Input...beginne gerade erst mich damit zu beschäftigen....

§ 879 ABGB ist ebenfalls dazu anwendbar.....

Du hast in keiner Weise bis jetzt Dein Rechtsverständnis belegt und nur für Provider gesprochen,

Die nach einem Anruf über die Hotline sofort eine Kulanz gewähren......

Kurzer psychologischer Exkurs:

Nachdem ein Unternehmen ja "rechtens" handelt und gewinnorientiert ist, ist ebenfalls anzudeuten, das eine "telefonische" Kulanz nur aufgrund eines Telefongesprächs bei sofortiger Reduzierung derer Forderung um 50 % eine Andeutung darauf ist, dass deren Grundlage nicht rechtens ist...wäre diese denn rechtens, würden diese auf diese Forderung bestehen...

Kurzes Anwendungsbeispel dazu:

Taxifahrer verlangt gerechten Preis für eine Fahrt von 20,- und Kunde will Reduzierung um die Hälfe....Fahrer weiß dass er rechtens handelt und wird darauf bestehen und notfalls gerichtlich durchsetzen

Taxifahrer verlangt "ungerechtferigten" Preis für die gleiche Fahrt von 2.000,- (die einen Wert von nur 20,- hat, in seinen Vertragsbedinguen kann was auch immer stehen, er wird nicht recht bekommen). Auf mündliche (telefonische) Nachfrage reduziert dieser den verlangten Fahrpreis von 2.000,- auf 750,-.....Du kannst diesen Betrag gerne bezahlen....oder darauf bestehen, dass diese Taxifahrt nur einen Wert von 20,- hat......analog dazu kannst du das auf die gegenständliche Diskussion ummünzen....

Und wenn du in einer Weise hier noch mit mir weiter diskutieren willst, würde ich dich bitten deine juristischen Kenntnisse hier preiszugeben.....ansonsten kann ich dich leider nicht mehr ernst nehmen.....und damit muss ich dich dnan leider in die "Hellseher" Gruppe schieben....




lg ApALex


http://inc.dead.at
http://incognito.iam.at
Zentralfriedhof 80.64.134.17:27015 CS 1.6
Friedhof-Source 80.64.134.37:27015 CS Source

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Re: Telering Kostenwahnsinn
26.04.2012, 20:21:10
für den Herrn Oberpullendorfer!

Hier eine gesetzwidrige Klausel in den AGBs von T-Mobile, also so wie Apalex sagt, es muss noch lange nicht rechtmässig sein, was so alles in den AGBs der Unternehmen steht!



OGH: Gesondertes Entgelt für Papierrechnungen gesetzwidrig
30.03.12


Der OGH hat über Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen T-Mobile entschieden: Papierrechnungsentgelte sind gesetzwidrig. Der VKI bietet – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung an.




T-Mobile hatte im Sommer 2010 die Geschäftsbedingungen geändert und folgende Klausel eingefügt: „Ich stimme zu, dass ich meine T-Mobile Rechnung ausschließlich auf elektronischem Weg übermittelt erhalte. Sollte ich eine Rechnung in Papierform wünschen, kann T-Mobile einen Umweltbeitrag verrechnen.“ Unter der Überschrift „sonstige Einmalentgelte“ wurde dieser Umweltbeitrag mit Euro 1,89 (pro Papierrechnung!) ausgewiesen.  

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – dagegen mit Verbandsklagen vor und bekam bislang in allen Unterinstanzen Recht. Blieb dennoch das Warten auf eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH).  

Nun hat der OGH entschieden: Das Papierrechnungsentgelt (der sog „Umweltbeitrag“) verstößt klar gegen gesetzliche Verbote und gegen die guten Sitten. Die Klausel ist für den Verbraucher gröblich benachteiligend, intransparent und überraschend.  

Der Kunde rechne nicht damit, dass ein Unternehmer für eine Nebenleistungspflicht ein zusätzliches Entgelt verlange. Die Papierrechnung ist vielmehr eine Bringschuld des Unternehmers, deren Kosten er allenfalls in das Gesamtentgelt einzurechnen habe. Entgegen der Behauptung von T-Mobile ist eine Papierrechnung durchaus noch üblich und vom Gesetzgeber erwünscht. Dies zeige auch die kürzlich in Kraft getretene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG, § 100), wonach die Möglichkeit eine unentgeltliche Rechnung in Papierform zu erhalten, vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfe.

Außerdem rechtfertige weder die von T-Mobile behauptete Förderung ökosozialer Ziele, noch die von T-Mobile ins Treffen geführte flächendeckende Internetnutzung der ÖsterreicherInnen ein derartiges Zusatzentgelt: Eine bloß elektronisch zur Verfügung gestellte Rechnung ist kein gleichwertiges Äquivalent zur Papierrechnung.  

Dem Kunden – mit oder ohne Internetzugang – blieben Kosten und Mühen, zumal er aktiv werden müsse, um seine Rechnung via Internet abzurufen. Die Rechnung werde daher häufig uneingesehen bleiben, was eine allfällige Rechtsverfolgung (zB Rechnungseinspruch) erschwere. Damit sei das Papierrechnungsentgelt für den Kunden – ohne dass dies sachlich gerechtfertigt wäre – gröblich benachteilend; außerdem intransparent und überraschend.  

OGH 28.2.2012, 4 Ob 141/11f
Volltextservice
Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG, Wien

Dieses Urteil wirkt unmittelbar nur gegen T-Mobile. Es ist aber für alle Unternehmen in Österreich, die Dauerdienstleistungen anbieten und abrechnen, ein klares Signal. Gesonderte Entgelte für Papierrechnungen sind gesetzwidrig. Zu Unrecht verrechnete Papierrechnungsentgelte sind an ihre Kunden zurückzuzahlen. Der VKI bietet nun – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung zu Unrecht bezahlter Papierrechnungsentgelte an.



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