Re: Frage zu Wechselkennzeichen
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Re: Frage zu Wechselkennzeichen
01.05.2012, 09:41:18
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. beim Puch-G) können ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wechselkennzeichen


Üblicherweise muss bei der Änderung von ein- auf zweizeilig eine andere Kennzeichenleuchte montiert werden, welche für das Ausleuchten einer derartigen Kennzeichentafel genehmigt ist. Bei der Änderung von zwei- auf einzeilig muss eine zusätzliche montiert werden.
Danach ist das umgebaute Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorzuführen. Sind alle Vorschriften erfüllt, erfolgt die Änderung im Genehmigungsdokument.
Die Änderung im Zulassungsschein wird durch eine Zulassungsstelle durchgeführt.

HINWEIS: Erfüllt die Kennzeichenbeleuchtung nach dem Umbau die Kriterien sowohl für ein einzeiliges, als auch für ein zweizeiliges Kennzeichen, so werden beide Formate eingetragen.


http://www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/Kraftfahrzeugueberpruefung-Genehmigung/Fahrzeugaenderungen/0208_Kennzeichen.wai.html

01.05.2012, 09:45 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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