Re: Kann ein Autohändler einen Gebrauchtwagen ohne Garantie verkaufen?
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Re: Kann ein Autohändler einen Gebrauchtwagen ohne Garantie verkaufen?
19.07.2012, 22:09:29
Ist der Käufer (Übernehmer) ein Verbraucher, dann können die Gewährleistungsansprüche vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Wenn aber der Verbraucher die Mängel erkannt hat, dann ist ein Verzicht auf die Gewährleistung zulässig. Allerdings wird ein (konkludenter) Verzicht auf diese Ansprüche für den Übergeber (Verkäufer) schwer nachweisbar sein.

Eine Vereinbarung über eine kürzere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist unwirksam.
Von dieser Regel gibt es nur wenig Ausnahmen:

Bei gebrauchten beweglichen Sachen ist eine Verkürzung auf ein Jahr zulässig, wenn die im einzelnen Fall konkret zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt wurde. Die Sache
muss tatsächlich im GEbrauch gestanden sein und darf kein Ausstellung- oder Vorführstück sein.

Bei Kraftfahrzeugen ist die Fristverkürzung nur dann zulässig, wenn seit dem Tag der erstmaligen Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist, wenn es sich also zumindest um ein „Jahresfahrzeug handelt.

Quelle:
http://www.lirk-hiebl.at/gewaehrleistung.htm

Aucu interessant:
http://www.oeamtc.at/?id=2500,1095928,,
http://www.wkw.at/docextern/shandel/gggoetz/18a/Gew%C3%A4hrleistungsrecht010102.pdf

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19.07.2012, 22:13 Uhr - Editiert von Yankee, alte Version: hier
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