NoVA, BAO, etc
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Re(4): NoVA, BAO, etc
01.09.2012, 00:52:30
NovaG § 1.

Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge:

          
1.
Die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung.

2.
Der innergemeinschaftliche Erwerb (Art. 1 UStG 1994) von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung.

3.
Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder Z 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht.

4.
Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 befreiten Kraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Z 4.



§4 (Abgabenschuldner) beruft sich dann nochmal auf §1, wo, ich zitiere, "Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder Z 2 eingetreten ist" besagt dass die Steuerpflicht ZUERST beim Unternehmer liegt.


Also hätten wir das Thema abgeklärt? Jetzt zu dem Rest meiner Fragen bitte. Ich wollte hier eigtl Hilfestellungen bekommen, nicht verteilen.

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Re: NoVA, BAO, etc
01.09.2012, 16:26:14
hallo, ich kann empfehlen:

http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/NOVA2.pdf

.....
1. In folgenden Fällen müssen Sie als Privatperson selbst die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt anmelden:
- Wenn Sie ein (neues oder gebrauchtes) Kraftfahrzeug zur erstmaligen Zulassung im Inland selbst importieren;
- wenn für Sie ein bisher anders (zB als LKW) typisiertes Fahrzeug erstmals als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen (einschließlich
Kleinbus oder Campingbus) zugelassen wird;
- wenn ein Kraftfahrzeug, für das die Normverbrauchsabgabe ausnahmsweise vergütet worden ist (siehe unten Pkt. 3), zum Verkehr im Inland
zugelassen wird.
- Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe
unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen
es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht.
.....

4 Fallvarianten:
Nova wurde bezahlt -> nix passiert
Nova ist gar nicht zu entrichten -> nix passiert
Nova wurde nicht bezahlt:
Händler kann dir nicht nachweisen, dass du Angaben gemacht hast, die eine Nova ausschließen -> du musst die Nova nachzahlen und bekommst keine Strafe + evtl hast du sogar einen Zivilrechtlichen Anspruch gegen den Händler da er seine unternehmerischen Sorgfaltspflichten vernachlässigt hat...
Händler kann dir nachweisen, dass du unrichtige Angaben gemacht hast, die eine Nova ausschließen -> du musst die Nova nachzahlen und wirst ein Finanzstrafverfahren ausfassen

01.09.2012, 16:34 Uhr - Editiert von ronsen, alte Version: hier
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Re(2): NoVA, BAO, etc
01.09.2012, 17:41:58
Lest hier eigentlich IRGENDWER?


Von diesem Formular:

1. In folgenden Fällen müssen Sie als Privatperson selbst die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt anmelden:

- Wenn Sie ein (neues oder gebrauchtes) Kraftfahrzeug zur erstmaligen Zulassung im Inland selbst importieren;

-> betrifft EIGENIMPORT, NICHT Import über Händler

- wenn für Sie ein bisher anders (zB als LKW) typisiertes Fahrzeug erstmals als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen (einschließlich
Kleinbus oder Campingbus) zugelassen wird;

-> sollte selbsterlärend sein, ist wenn man zb einen LKW auf PKW umtypisiert

- wenn ein Kraftfahrzeug, für das die Normverbrauchsabgabe ausnahmsweise vergütet worden ist (siehe unten Pkt. 3), zum Verkehr im Inland
zugelassen wird.

-> betrifft Vergütung der NoVA bei zb Motocross Vehikeln oder Rennwägen, also Fahrzeuge DIE NICHT IM STRASSENVERKEHR VERWENDET WERDEN

- Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe
unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht.

-> selbsterklärend, UND hinfällig, weil es um einen Import geht

Deine 4 Fallvarianten sind krass.. im 3. Fall soll der Händler irgendwas nachweisen... ist vollkommen hinfällig, da der Händler in dem Fall zur Abgabe verpflichtet ist und der Kunde KEINERLEI Verpflichtungen hat! Der Kunde braucht sich in dem Fall um GAR NIX zu kümmern!


Der Thread ist verrückt.. bitte kommts in einem Zustand zurück der lesen und nachdenken zulässt UND DANN schreibts Antworten. Bisher is von niemanden irgendwas gscheites kommen! Danke.

Meine Frage ist eh schon längst beantwortet, aber den Bullshit der hier kommt werd ich sicher nicht stehenlassen. Lest dann irgendwer unbeteiligter und lernt dann jede Menge Halbwissen und Unwissen.. dafür ist ein Forum nicht da.


Edit: ok, und der Text in dem Formular ist ein bisl verwirrend. Ich zitiere:

"Der Normverbrauchsabgabe unterliegen nur Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen einschließlich Kleinbussen und Campingbussen sowie
Motorräder, sofern das Kraftfahrzeug erstmals zum Verkehr im Inland zugelassen wird oder eine kraftfahrrechtliche Zulassung vorzunehmen wäre. Von
der Steuerpflicht ausgenommen sind Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch betrieben werden. Die Normverbrauchsabgabe wird Ihnen üblicherweise
vom österreichischen Autohandel verrechnet und von diesem an das Finanzamt abgeführt."

Also wird einem üblicherweise vom Händler in Österreich verrechnet und von diesem ans Finanzamt abgeführt.. Tatsache ist aber dass egal ob einem der Händler die Summe der NoVA auf den Kaufpreis draufrechnet oder nicht, DER HÄNDLER ist der Steuerpflichtige. Wenn man dem Händler die Summe freiwillig gibt bzw sich bei den Kaufverhandlungen auf den Kaufpreis draufrechnen lässt, selbst schuld.

01.09.2012, 17:46 Uhr - Editiert von stoneeh, alte Version: hier
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Re(3): NoVA, BAO, etc
02.09.2012, 02:32:01
"Der Normverbrauchsabgabe unterliegen nur
Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen einschließlich Kleinbussen und
Campingbussen sowieMotorräder, sofern das Kraftfahrzeug erstmals zum Verkehr
im Inland zugelassen wird oder eine kraftfahrrechtliche Zulassung vorzunehmen
wäre. Vonder Steuerpflicht ausgenommen sind Fahrzeuge, die ausschließlich
elektrisch betrieben werden. Die Normverbrauchsabgabe wird Ihnen
üblicherweisevom österreichischen Autohandel verrechnet und von diesem an das
Finanzamt abgeführt."

Also wird einem üblicherweise vom Händler in Österreich
verrechnet und von diesem ans Finanzamt abgeführt.. Tatsache ist aber dass
egal ob einem der Händler die Summe der NoVA auf den Kaufpreis draufrechnet
oder nicht, DER HÄNDLER ist der Steuerpflichtige. Wenn man dem Händler die
Summe freiwillig gibt bzw sich bei den Kaufverhandlungen auf den Kaufpreis
draufrechnen lässt, selbst schuld.  


Nein, der Händler ist nicht der Steuerpflichtige. Die NOVA-Steuerpflicht entsteht erst bei Zulassung vom PKW, nicht schon beim Verkauf. Daher bist du (der das Auto zulässt) Steuerpflichtiger, abgeführt wird sie in der Regel vom Händler. Du könntest dem Händler aber zB gesagt haben, dass du das Auto im Ausland zulassen willst -> ergo wäre gar keine Nova abzuführen (gibt ja genug Tatbestände die eine Nova ausschließen). Heutzutage (seit 1.7.2007) gibt es ein "Nova Formular 4" (http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/NOVA4.pdf ) - Ohne Eintrag in der Genehmigungsdatenbank könntest du das Auto gar nicht anmelden weil die Zulassungsstelle das importierte Auto nicht im System findet.

Ohne Durchsicht der Verträge ist eine Abklärung der relevanten Sachlage sowieso unmöglich. Daher sind meine 4 alternativen Lösungswege - auch entgegen deiner unsachlichen und sich wiederholenden Begründungen - nachwievor als Grobskizze der möglichen Konsequenzen anzusehen.

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Re(2): NoVA, BAO, etc
12.11.2013, 04:03:54
Ich hab damals beim Kauf gewusst dass ich nicht die NoVA zahlen muss, und nachdem ich mich 5 Jahre später wieder in das Thema eingelesen hab wars genauso klar. Wenn der Händler importiert, zahlt der Händler. Viele Händler versuchen die NoVA Last auf die Kunden abzuwälzen und schaffen das auch, aber im Gesetz steht dass die Zahlungspflicht beim Händler liegt.

Die NoVA scheint ein Thema wo viel Fehlwissen und Hörensagen im Umlauf ist. Selbst der Rechts"experte" beim ÖAMTC meint ich als Kunde hätte zahlen müssen, wenn §1 und §4 NoVAG genau das Gegenteil sagen.

Edit: behandeln wirs nochmal ganz genau, damit keine Zweifel übrig bleiben - §4 Z 1 besagt dass die Abgabenschuld im Falle der entgeltlichen Lieferung beim Händler liegt, und bezieht sich auf §1 Z 1, wo steht dass für den Händler die Steuerpflicht gilt. §4 Z 2 und 3 sagen essentiell dass derjenige der das Fzg im Inland zulässt bzw verwendet zahlt, aufgrund Steuerpflicht in §1 Z 3 - dort steht, dass diese nur eintritt wenn die Steuerpflicht nicht bereits nach §1 Z 1 eingetreten ist. §1 Z 3 gibt also die Reihenfolge der Steuerpflicht vor, und gibt ganz klar an dass diese zuerst beim Händler liegt.

Da ich wieder mal über diesen alten Thread gestolpert bin hab i ma dacht i poste ein Update: es ist in den vergangenen 14 Monaten nix mehr gekommen. Leider hab i auch keine weiteren Infos mehr erhalten, aber ich nehme an dass ein Verfahren gegen den Händler läuft bzw gelaufen ist und deswegen von mir diverse Infos zum Import und Verkauf verlangt wurden.

12.11.2013, 04:23 Uhr - Editiert von stoneeh, alte Version: hier
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Re(4): NoVA, BAO, etc
14.11.2013, 12:00:51
Denk mir das selbe. Der Händler hat mich damals eh a paarmal angsudert dass ich die NoVA zahlen müsse. Nachdem ich den Kaufvertrag unterzeichnet hab allerdings, vorher hat er das Thema nie angesprochen. Wollte sie wohl im Nachhinein auf mich abwälzen. A seriöser Händler macht sowas auf jeden Fall net, sondern bespricht im Vorhinein mit dem Kunden bzw klärt im Kaufvertrag schriftlich ab wer die NoVA zahlt, und vermeidet damit spätere Missverständnisse.

War eh a Gsindl. War mein erster Autokauf damals und ich war ziemlich grün hinter den Ohren, und die haben das offensichtlich gleich überzogen und beinhart ausgnützt. Wollten mir zuerst eine totale Kraxn andrehn, aber das hab ich damals sogar als Laie gmerkt, weil er sich einfach schirch gfahren ist. Dann wollt ich das zweite Exemplar was sie hatten, was sie mir hartnäckigst versucht haben auszureden. Dieser Wagen war dann halbwegs in Ordnung, aber hab auch noch viel reinstecken müssen.

Und es kommt noch besser. Ich hab den Kaufvertrag unterzeichnet, daheim das Fzg angmeldet, dann paar Tag später wieder hingfahren und Auto gholt. Bis dahin hatten sie die Felgen gwechslt. Diese haben net für den Fahrzeugtyp gepasst, waren net typisiert, und sie haben Reifen rauftan die teilweise bis auf die Karkasse abgefahren waren und schon ordentlich geeiert haben. Da die Felgen aber optisch ganz gut waren hab i sie vorm wegfahren net näher begutachtet. Hatte auch a 4, 5h Zugfahrt hinter mir und war zu fertig um viel zu tun ausser einsteigen und losfahren. Wieder eine Tatsache die die beinhart ausgenutzt haben.

Der Verkäufer war ein Nachtschicht-Stammgast, sein Partner und Mechaniker ein Südländer - muss ma mehr sagen? Ich vergönn ihnen auf jeden Fall das Finanzverfahren - meins wird wohl bei weitem net das einzige gewesen sein.

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Re(4): NoVA, BAO, etc
02.09.2012, 18:02:57
Danke für die Infos, insbesondere zum Begriff "Lieferung".

Zum NovaG, ich bin mir im klaren dass §1 die steuerbaren Vorgänge bestimmt, da sich §4 aber auf die Tatbestände des §1 bezieht ist §1 auch für die Abgabenschuld relevant.

"§ 4. Abgabenschuldner ist
          
1.
in den Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4), des Eigenverbrauchs und der Nutzungsänderung (§ 1 Z 4) der Unternehmer, der die Lieferung ausführt oder einen der sonstigen Tatbestände des § 1 Z 4 setzt"

Ich betone "in den Fällen der Lieferung (§1 Z 1)". Es wird auf den Tatbestand des §1 Z1 verwiesen, hier also nochmal §1 Z1:

"§ 1. Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge:
        
1.
Die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung."

Die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen (kann also sowohl ein im Inland hergestellter und bisher nicht zugelassener Wagen sein als auch ein vom Ausland importierter) im Inland (also innerhalb Österreichs, somit KEIN Export) gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens (also Verkauf von Händler an einen Kunden), ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräusserung (also die Lieferung bzw der Verkauf eines Unternehmers (Händlers) an Private, nicht an ein anderes Unternehmen (bzw einen anderen Händler)).


§4 Z1 hätten wir also behandelt.
Z2 betrifft den innergemeinschaftlichen Erwerb, also Unternehmen, Vereinigungen etc
Z3 und Z4 schieben die Abgabenschuld demjenigen zu der das Fahrzeug das erste mal zulässt bzw verwendet. Sowohl Z3 als auch Z4 beziehen sich auf den Tatbestand des §1 Z3, also die erstmalige Zulassung, wobei §1 Z3 nur erfüllt wird wenn die Steuerpflicht nicht bereits nach §1 Z1 oder §1 Z2 eingetreten ist. Wenn die Steuerpflicht mit §1 Z1 eingetreten ist, ist also §1 Z3 hinfällig, und somit auch §4 Z3 und Z4, die auf den Tatbestand des §1 Z3 verweisen. Somit betreffen §4 Z3 und Z4 lediglich den Eigenimport, d.h. wenn man selbst ein Fahrzeug importiert, d.h. im Ausland kauft und hier per Einzelgenehmigung zulässt.

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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