Re(3): NoVA, BAO, etc
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.  Re: NoVA, BAO, etc  (arctic am 31.08.2012, 15:51:09)
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... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
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...
Re(3): NoVA, BAO, etc
02.09.2012, 16:24:42
Zunächst: Es heißt     die      BAO. BAO steht für Bundesabgabenordnung. Es ist ein Verfahrensgesetz, das den Verfahrensablauf in Finanzverfahren regelt.
Andere Verfahrensgesetze sind das AVG für der Verwaltungsverfahren oder die ZPO für Zivilprozesse oder das FinStrG für Finzanzstrafverfahren, oder die StPO für gerichtliche Strafprozesse oder das VStG für Verwaltungsstrafverfahren usw.

Ohne nähere Prüfung eines Kommentares zum NoVAG oder gar Checken der Judikatur kann jedenfalls zur gestellten Frage gesagt werden und das scheint hier notwendig zu sein, obwohl es eigentlich klar sein sollte :

§ 1 NoVAG regelt nicht, "wer", also welche Person/en die NoVA entrichten müssen, sondern § 1 NoVAG regelt das "was", den Vorgang, das steuerrelevante Verhalten.

§ 4 NoVAG regelt wer die NoVA entrichten soll, wer also Abgabenschuldner ist/sind.

§ 1 Z1 NoVAG betrifft die Ausfuhr (aus Österreich) von (nicht zugelassenen) KFZen durch Unternehmer. Ausnahme von der NoVA ist die Auslands-Lieferung an ausländische Unternehmer, sofern das KFZ zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, wie dies im letzten Halbsatz dieser Norm klar und deutlich formuliert ist. Durch diesen Vorgang (Auslandslieferung (= von Österreich ins Ausland) eines nicht zugelassenen KFZ durch inländischen Unternehmer)  entsteht die NoVAbgabenpflicht.

Das ist wahrscheinlich eh klar. Weiters sollte völlig klar sein, dass dieser § 1 Z1 NoVAG hier gar nicht relevant ist, nicht anwendbar ist, weil das betroffene KFZ ja nach Österreich eingeführt wurde, wie Sie ja schreiben.



Wahrscheinlich geht es Ihnen hauptsächlich um den Rechtsbegriff "Lieferung". Es ist ein sehr abstrakter Rechts-Begriff. Konkretisiert man diesen, dann fallen jedenfalls darunter: Verkauf, Leasing, Schenkung, Tausch, udgl. Die NoVA ist wie die USt eine Verkehrssteuer.  Vereinfacht kann man sagen, die NoVA ist (wie) eine besondere zusätzliche USt nur auf bestimmte KFZe  und wird grundsätzlich fällig, wenn die gesetzlichen Tatbestände des § 1 NoVAG erfüllt werden.

Nun zu § 1 Z3 NoVAG:
Das ist (wie auch Z4) ein sog. Auffangtatbestand, der sicherstellen soll, dass allfällig gesetzlich nicht erfaßte Vorgänge, also Steuerlücken, geschlossen werden. Entstand aus irgendwelchen Gründen die NoVa-Pflicht nicht schon bei der Einfuhr eines KFZ nach Österreich, dann jedenfalls bei jeder Zulassung des KFZ in Österreich, falls die NoVA-Pflicht bis dahin noch nicht entstanden ist bzw. tatsächlich entrichtet wurde.
(Mit der Formulierung:"Als erstmalige Zulassung   gilt !!!   ..." wird gesetzestechnisch mit einer (Gesetzes)Fiktion operiert. Das ist eine bewußt falsche Annahme gegen die Wirklichkeit. Hier deswegen, weil es nicht mehrere erste Zulassungen des gleichen KFZ geben kann. Aber das nur so nebenbei.

Damit sollten die gestellten Fragen beantwortet sein.
Wie gesagt, regelt der § 1 NoVAG nicht,    wer    die NoVA bezahlen soll.

Eines noch zur Verjährung:
Gem § 207 Abs 2 BAO beträgt die Verjährung für Verkehrssteuern wie die NoVA 5 Jahre, bei Steuer/Abgabenhinterziehung 10 Jahre.

Bei der Fristberechnung ist auch auf den Fristenbeginn zu achten. Siehe § 208 BAO.

Zum Begriff Abgabenhinterziehung siehe § 33 und § 35 Abs 2 u 3 FinStrG.
hier:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003898

Diese Normen (§§ 33 und 35 FinStrG) enthalten den Rechtsbegriff "Vorsatz"; siehe dazu § 8 Abs 1 und § 9 FinStrG.
Im Gegensatz zum StGB, das 4 verschiedene Arten des Vorsatzes kennt, gibt es im FinStrG nur eine einzige Form.

Ob im vorliegenden Fall  bei Ihnen Vorsatz vorliegt, können Sie am besten selbst beurteilen.  Es geht um das Wollen, um ihren Willen, den man ja nicht direkt sehen kann, sondern aufgrund ihres Verhalten erschließen muss, ähnlich wie bei Kleinkindern oder Tieren, die nicht sprechen können.
Bei Anhörungen, Befragungen kann der Wille natürlich auch durch Worte geäußert werden, direkt oder indirekt. Da gibt es raffinierte Fragestellungen, die auf das abzielen. Das sollte man erkennen.



  

02.09.2012, 16:30 Uhr - Editiert von Rheumon, alte Version: hier
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.  Re: NoVA, BAO, etc  (lobbyist am 14.11.2013, 10:44:52)
 

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