Re: MIetrechtliche Frage bitte um Hilfe
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 (Weissbier am 16.02.2013, 21:19:56)
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Re: MIetrechtliche Frage bitte um Hilfe
16.02.2013, 21:19:56
Ich habe mitte Februar ein Einfamilienhaus in WIen gemietet.

Die Anmietung eines EFH fällt in den Nichtanwendungsbereich des MRG, hier gelten lediglich die Rahmenbedingungen des ABGB sowie das, was zwischen Vermieter und Mieter schriftlich vereinbart ist. Kurz gesagt, die aus deiner Sicht schlechtestmögliche Variante.

Weiss jemand was "das Problem" des Vermieters ist und was davon meines ist?

Mein Ansatzpunkt an deiner Stelle wäre, dass das EFH zum Zeitpunkt der Anmietung - sofern nicht ausdrücklich anders bedungen - den einschlägigen gültigen Vorschriften entsprechen hätte sollen. Was du beschreibst, ist ein klares Nichtentsprechen der EN1/E8000-Vorgaben hinsichtlich elektrotechnischer Sicherheit.

Bei Neuvermietung im MRG wäre das ein klarer Verstoß und die Behebung Sache des Vermieters (BTW mit vorläufiger Reduktion des HMZ auf Kategorie D unbrauchbar). Wie es im ABGB ausschaut, kann ich dir aber leider nicht verbindlich sagen.

(Vergleich, an den ich da denken muss: Du kaufst privat ein Auto unter Ausschluss der Gewährleistung. Trotzdem darfst du als Käufer davon ausgehen, dass das Auto grundsätzlich verkehrstauglich ist, da es nicht ausdrücklich als Schrottwagen deklariert war)

EDIT: §1096 ABGB ist der relevante für dich. Wenn der nicht im schriftlichen Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist (der Ausschluss wäre rechtlich korrekt zulässig), dann hat der Vermieter die Erhaltungspflicht für den Mietgegenstand - in deinem Fall die Herstellung der elektrotechnischen Sicherheit.

WB.

--
Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
17.02.2013, 09:36 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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