Kurzparkzone - umparken illegal ?
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Re(13): Kurzparkzone - umparken illegal ?
22.03.2013, 10:21:29
prinzipiell sind diese Fristen im Verwaltungsstrafgesetz geregelt. Und das heisst es (hieß es früher):

Gem § 31 Abs 2
VStG beträgt die Verjährungsfrist bei den Verwaltungsübertretungen der Gefährdung,
Verkürzung oder Hinterziehung von Landes- und Gemeindeabgaben ein Jahr, bei allen
anderen Verwaltungsübertretungen sechs Monate.

(findet sich so auch beim Googlen)
da Parkgebühr --> 1 Jahr statt 6 Monate

wenn man sich aber das Werwaltungsstrafgesetz im RIS direkt anschaut, lautet § 32 so:

§ 31. (1) Die Verfolgung einer Person ist unzulässig, wenn gegen sie binnen der Verjährungsfrist von der Behörde keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2 und 3) vorgenommen worden ist.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate. Diese Frist ist von dem Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat; ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt.
(3) Sind seit dem in Abs. 2 bezeichneten Zeitpunkt drei Jahre vergangen, so darf ein Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind. Die Zeit eines Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof, vor dem Verwaltungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sowie Zeiten, während deren die Strafvollstreckung unzulässig, ausgesetzt, aufgeschoben oder unterbrochen war, sind nicht einzurechnen.


--> entweder es wurde was geändert, oder ich versteh das ganz falsch oder???? Vielleicht liest ja ein Rechtskundiger mit, der für Aufklärung sorgen kann


Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieses Postings
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Re: Kurzparkzone - umparken illegal ?
20.03.2013, 17:44:12
1sek Google:
http://recht.extrajournal.net/2011/02/23/top-thema-auto-d-a-s-rechtstipps-zur-wunderbaren-welt-der-wiener-kurzparkzone-13398/
Bezieht sich auf Wien, und somit auch auf Österreich, auch wenn viele denken in Wien herrschen andere Gesetze.
http://vbgv1.orf.at/stories/239563
Vorarlberger ORF sagt: raus- und reinfahren genügt.


3sek google für fortgeschrittene:
Paragraph 2 Absatz 1 Punkt 2
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012343&FassungVom=2013-03-20
Das hast ja gemacht.

Interessant finde ich die Aussage vom Polizisten und verstehe nicht warum du nicht nachgefragt hast.
Welche Rechtsgrundlage er heranzieht, welches Gesetz, Paragraph, Absatz.
Warum hast nicht nachgefragt?

* Die größte Frechheit ... Muss mich der Polizist nicht auf meine Verfehlung
hinweisen, wenn er schon danebensteht? Abwarten bis man geht und dann
freudestrahlend eine Strafzettel ausstellen ist schon .... (ich spreche es
nicht aus)
Wennst eh den Kieberer daneben stehen siehst, warum fragst ihn nicht?

Ich denke nicht (keine ahnung) dass er dich drauf hinweisen muss, sonst würd der ja den ganzen tag nur noch hinweisen und wär quasi ein wegweiser, äh pfosten.
Wobei...

Besten Dank für Aufklärung

Bitte selber schlau machen, google, Öamtc bemühen und ein ordentliches Verfahren kommen lassen und Einspruch erheben.
Ned Schwanz einziehen und zahlen.

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Re: Kurzparkzone - umparken illegal ?
21.03.2013, 19:11:52
Hallo zusammen,Ich habe eine Detailfrage zur Kurzparkzone an
Gesetzesprofis.Neulich irgendwo in Tirol:Kurzparkzone mit max 120 min.
Parkdauer geparkt. Parkuhr gestellt. Noch innerhalb der Zeit mit dem Auto
ausgeparkt ein kleines Stück gefahren, gewendet und an einem anderen freien
Parkplatz ( in der Nähe des ersten) wieder eingeparkt. Parkuhr neu
gestellt.Polizist steht daneben und schaut zu, sagt aber nix.Man kommt zurück
und findet einen Zettel am Auto ... Anzeige folgt.Am nächsten Tag beim Sherif
angerufen und nachgefragt.Seine Aussage: "Man muss die Kurzparkzone für eine
bestimmte Zeit verlassen, und darf dann erst wieder einparken". Wie lange eine
"bestimmte Zeit" ist hat er auch auf gezielte Nachfrage nicht sagen können.So
nun meine Fragen:* Stimmt das überhaupt?


Nein, bei einem Kurzparkzonenparkplatz muß das Auto nur umgeparkt werden, sodaß ein anderer Verkehrsteilnehmer den freigewordenen Parkplatz nutzen kann. Um Mißverständnisse zu vermeiden, sollte man nicht den selben Parkplatz wiederholt nutzen, außer man kanns beweisen, wenn doch mal nach einem Umparkmanöver ein Strafzettel folgt.

Bis jetzt bin ich davon ausgegangen,
dass mit Autoumparken dem Gesetz voll entsprochen wird. (Da gabs doch sogar so
Parkraumbewirtschafter, die Kreidestriche am Autoreifen und Asphalt gemacht
haben, um nachzuweisen, dass sich das Auto gar nicht bewegt hat)* Wenn ich
wirklich aus der Zone raus muss. Warum, wie weit und wie lange?*


So lange und so weit raus, daß ein anderes Fahrzeug die Lücke nutzen kann.

Die größte Frechheit ... Muss mich der Polizist nicht auf meine Verfehlung hinweisen, wenn er schon danebensteht? Abwarten bis man geht und dann freudestrahlend
eine Strafzettel ausstellen ist schon .... (ich spreche es nicht aus)Besten
Dank für Aufklärung


Er muß nix sagen, kann es aber aus Höflichkeit, wenn ihm danach ist. Aber du kannst jederzeit freundlich fragen und wirst bestimmt eine Antwort bekommen. ;)

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