Re(13): Kurzparkzone - umparken illegal ?
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.  Re: Kurzparkzone - umparken illegal ?  (User150576 am 20.03.2013, 17:41:05)
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Re(13): Kurzparkzone - umparken illegal ?
22.03.2013, 10:21:29
prinzipiell sind diese Fristen im Verwaltungsstrafgesetz geregelt. Und das heisst es (hieß es früher):

Gem § 31 Abs 2
VStG beträgt die Verjährungsfrist bei den Verwaltungsübertretungen der Gefährdung,
Verkürzung oder Hinterziehung von Landes- und Gemeindeabgaben ein Jahr, bei allen
anderen Verwaltungsübertretungen sechs Monate.

(findet sich so auch beim Googlen)
da Parkgebühr --> 1 Jahr statt 6 Monate

wenn man sich aber das Werwaltungsstrafgesetz im RIS direkt anschaut, lautet § 32 so:

§ 31. (1) Die Verfolgung einer Person ist unzulässig, wenn gegen sie binnen der Verjährungsfrist von der Behörde keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2 und 3) vorgenommen worden ist.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate. Diese Frist ist von dem Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat; ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt.
(3) Sind seit dem in Abs. 2 bezeichneten Zeitpunkt drei Jahre vergangen, so darf ein Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind. Die Zeit eines Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof, vor dem Verwaltungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sowie Zeiten, während deren die Strafvollstreckung unzulässig, ausgesetzt, aufgeschoben oder unterbrochen war, sind nicht einzurechnen.


--> entweder es wurde was geändert, oder ich versteh das ganz falsch oder???? Vielleicht liest ja ein Rechtskundiger mit, der für Aufklärung sorgen kann


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............  Re(12): Kurzparkzone - umparken illegal ?  (MG am 22.03.2013, 11:39:03)
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