Kleiner Tipp an die Industrie
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Re(2): Kleiner Tipp an die Industrie
24.04.2013, 13:26:35
Dann wird halt kein Druck ausgeübt sondern "einfach so" nicht mehr beliefert.


Das ist genauso gesetzwidrig.

Noch kann ein Hersteller nicht zum Vertragsschluss gezwungen werden.


Aus einer Diplomarbeit zu dem Thema:

Hierbei stellt sich heraus,dass die unbegründete Vertragsablehnung eines übermächtigen Verhandlungspartners geeignet ist, unterschiedliche Prinzipen der Rechtsordnung zu verletzen. So kann die öffentliche Hand ihre Pflicht zur Gleichbehandlung verletzen, ein monopolistischer Unternehmer die Versorgungsaufgabe der Rechtsgeschäftsordnung untergraben, oder ein marktbeherrschendes Unternehmen die Prinzipen des freien Wettbewerbs verletzen, wenn sie willkürlich ihre Dienste verweigern. Die Analyse des Urteils 6Ob48/01d schliesslich zeigt, dass neben diesen Prinzipen auch ordnungspolitische Zielsetzungen, wie die des Glückspielgesetzes einen Kontrahierungszwang rechtfertigen können.

https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbAbs.showThesis?pThesisNr=14361&pOrgNr=&pPersNr=55528

Mehr: http://www.wirtschaftsanwaelte.at/ogh-kein-kontrahierungszwang-fur-monopolisten/
(Achtung, eher irreführender Titel).

Eine Ablehnung muss also sachlich begründet sein, wenn der Hersteller marktbeherrschend ist.

Passivrauchen der werdenden Mutter kann erbgutschädigend wirken, begünstigt die Entstehung von Missbildungen wie Hasenscharten und kann sogar zum Tod des Kindes beitragen [...] Durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch in der Schwangerschaft können Sie Ihr Kind auch verlieren: Aborte treten um ca. 70% häufiger auf. -- aerzteinitiative.at
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Re(12): Kleiner Tipp an die Industrie
25.04.2013, 17:06:34
Das Kartellrecht greift eben nur bei einem kartell oder einer
marktbeherrschenden Stellung, beides ist im KartG eindeutig definiert.


Lies halt mal nach.


§ 1 KartG Kartellverbot

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. April 2013)

(1) Verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Kartelle).

(2) Nach Abs. 1 sind insbesondere verboten

   1. die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen;
...

[...]

(4) Einem Kartell im Sinn des Abs. 1 stehen Empfehlungen zur Einhaltung bestimmter Preise, Preisgrenzen, Kalkulationsrichtlinien, Handelsspannen oder Rabatte gleich, durch die eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt wird (Empfehlungskartelle). Ausgenommen sind Empfehlungen, in denen ausdrücklich auf ihre Unverbindlichkeit hingewiesen wird und zu deren Durchsetzung wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Druck weder ausgeübt werden soll noch ausgeübt wird.



Passivrauchen der werdenden Mutter kann erbgutschädigend wirken, begünstigt die Entstehung von Missbildungen wie Hasenscharten und kann sogar zum Tod des Kindes beitragen [...] Durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch in der Schwangerschaft können Sie Ihr Kind auch verlieren: Aborte treten um ca. 70% häufiger auf. -- aerzteinitiative.at
25.04.2013, 17:07 Uhr - Editiert von mjy@geizhals.at, alte Version: hier
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