Re(11): Innergemeinschaftliche Erwerb - Internet Dienstleistung Rechnung?
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Re(11): Innergemeinschaftliche Erwerb - Internet Dienstleistung Rechnung?
01.05.2013, 08:14:49
und bitte seid mir nicht bös aber wenn ihr nicht genau wisst oder nicht
wirklich eine Ahnung habt lasst es sein bevor ein Blödsinn rauskommt und dann
erst alles falsch wird.


Guter Tipp und drum frag ich mich auch, warum du vorgibst dich auszukennen wenn du offensichtlich null Ahnung hast. Da les es nach:

http://m.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/ZentraleBegriffeder_4357/_start.htm

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn

    ein Gegenstand aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet ins Inland gelangt,
    der Erwerber ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen ...(etc)


Jetzt braucht man nichtmal ein Steuerexperte sein um zu begreifen, eine Definition muss so formuliert sein, dass sie alle Anwendungsfälle umfasst für die sie Gültigkeit besitzt. Wenn in der Definition des IG Erwerbs explizit nur GEGENSTÄNDE genannt werden, kann sich der Begriff nur auf physikalische Waren beziehen und tut das auch. Weil drei Kapitel weiter findest dann gesondert die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen.

Weiß nicht warum du auf der UID herumreitest, das ist nichts anderes als die europäische Steuernummer. Die muss genauso auf einer Inlandsrechnung > 10.000,- draufstehen, nur macht sie deswegen ein Inlandsgeschäft nicht zum IG Erwerb, weilst sie auf der Rechnung liest.
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Das Internet ist nur eine depperte Modeerscheinung
01.05.2013, 08:21 Uhr - Editiert von Beel_Zebub, alte Version: hier
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