Re(5): Sachbezug Parkplatz - rechtens oder unrechtens?!
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Sachbezug Parkplatz - rechtens oder unrechtens?!
30.04.2013, 10:44:54
Hallo zusammen!

Eventuell kann mir hier wer ein wenig Auskunft geben, bevors Stunk mit der Personalabteilung gibt...

Folgende Sachlage:
Unsere Firma hat 2 Büros (sind gemietet) in Wien 3, Nähe Gasometer. Zusätzlich stehen für einige Mitarbeiter ebenfalls gemietete Parkplätze (gehören auch zum Vermieter der Büros) zur Verfügung.

Auf dem April-Gehaltszettel taucht auf einmal der lustige Punkt "Sachbezug Parkplatz" auf. Jetzt habe ich mir mal auf der WKO-Seite den Passus "Kfz-Abstellplatz oder Kfz-Garagenplatz" bezüglich Sachbezügen durchgelesen und werde daraus nicht schlau...

Dort steht: "Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten Wohnung -Arbeitsstätte genutzte Fahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von € 14,53 monatlich anzusetzen. Dieser Sachbezug stellt einen Mittelwert dar, der sowohl bei arbeitgebereigenen Garagen- oder Abstellplätzen als auch bei solchen, die vom Arbeitgeber angemietet werden unabhängig von der Höhe der dem Arbeitgeber erwachsenden Kosten, anzusetzen ist." (Quelle: WKO Infobroschüre Sachbezüge)

Danach aber der für mich interessante Passus: "Der Sachbezugswert kommt nur zur Anwendung, wenn das Abstellen von KFZ auf öffentlichen Verkehrsflächen für einen bestimmten Zeitraum flächendeckend gebührenpflichtig ist und der vom Arbeitgeber bereitgestellte Parkplatz innerhalb des gebührenpflichtigen Bereichs liegt." (Quelle: WKO Infobroschüre Sachbezüge)

Ich hätte das jetzt so interpretiert: Die uns zur Verfügung stehenden Parkplätze liegen NICHT im Geltungsbereich des Parkpickerl für den 3. Bezirk (schon im Berechtigungsbereich, aber das tut imho nichts zur Sache) = Parkraumbewirtschaftung - und somit kann sich die Firma den Sachbezug aufzeichnen, oder?
 
mfg

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