Re(3): BPD / BH Verkehrsstrafe Löschung/Tilgung
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » BPD / BH Verkehrsstrafe Löschung/Tilgung (40 Beiträge, 1202 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
BPD / BH Verkehrsstrafe Löschung/Tilgung
29.05.2013, 18:14:34
Ich darf/muss leider meinem Vater in einer KFZ-Verwaltungsstrafsache helfen und hätte diesbezüglich eine Frage.
Er ist schon einige Male wegen dem gleichen Delikt bestraft worden, ist aber schon mehr als 5 Jahre her.

Ich möchte jetzt verhindern dass diese Dinge im aktuellen Verfahren noch strafschärfend berücksichtigt werden, mir ist aber nicht ganz klar ob die BPD diese Delikte automatisch nach einer gewissen Zeit löscht oder ob man dafür einen Antrag stellen muss.
Das Verwaltungsstrafgesetz sagt dazu nur dieses:

Tilgung der Strafe

§ 55. (1) Ein wegen einer Verwaltungsübertretung verhängtes Straferkenntnis zieht, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, keinerlei Straffolgen nach sich und gilt mit Ablauf von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft als getilgt.

(2) Getilgte Verwaltungsstrafen dürfen in amtlichen Leumundszeugnissen oder Auskünften für Zwecke eines Strafverfahrens nicht erwähnt und bei der Strafbemessung im Verwaltungsstrafverfahren nicht berücksichtigt werden.

Da steht aber nichts von einer Löschung und ich traue denen nicht so wirklich dass sie dann nicht doch eine höhere Strafe aussprechen. Und hier geht es darum dass alles, was über der Mindeststrafe liegt existenzbedrohend wird (Kleine Pension, Alleinverdiener). Antrag auf Ratenzahlung stelle ich natürlich, hilft aber auch nichts wenn die Geldstrafe dann in den 4-stelligen Bereich geht.

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 30.05.2013, 21:15:12)
...
Re(3): BPD / BH Verkehrsstrafe Löschung/Tilgung
MG
30.05.2013, 10:46:41
  Ich überlege ernsthaft, ob ich zur mündlichen Verhandlung nicht mit
Vertretungsvollmacht ohne meinen Vater hingehen soll und dann versuche, den
Strafreferenten dazu zu überreden die Geldstrafe an der Mindeststrafe (800
Euro) festzulegen und dafür 2 Monate Führerscheinentzug statt 1 Monat zu
machen und halt das Lenkercoaching.


Jammern hilft erfahrungsgemäß. Aber ich fürchte, mit Abtausch längerer Entzug statt höherer Strafe wirds nicht spielen. Da er ja aufgrund der Tilgung ein Ersttäter ist. Ohne Jammern würde sich in so einem Wiederholungsfall nach der Verjährung, die Strafbemessung wohl am oberen Strafrahmen orientieren. Mit Mitleidsmasche lässt sie sich wohl auf die Mitte runterbringen, wenn man sympathisch rüberkommt.

folgendes ist blödsinn, da bei dieser Alkoholisierung kein Verkehrspsychologisches Gutachten notwendig
Und ob der Führerschein nach dem einen Monat Entzug wiederkommt, hängt sowieso vom Verkehrspsychologen ab. Da könnte es auch eng werden in so einem Fall.
--
Der einzige Weg, wahre Liebe für Geld zu kaufen, ist, sich einen Hund anzuschaffen.
Alle Kinder sind unsere Kinder! - Petition zum "jus solis" im Staatsbürgerschaftsrecht
Let me vote! - Europäische Bürgerinitiative für volles Wahlrecht für alle EU-Bürger
30.05.2013, 10:48 Uhr - Editiert von MG, alte Version: hier
[ Dieser Beitrag wurde inzwischen editiert. Die aktuelle Version befindet sich hier. ]
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Re: BPD / BH Verkehrsstrafe Löschung/Tilgung  (MG am 30.05.2013, 10:31:02)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung