Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
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Umfrage: Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
30.07.2013, 15:51:11
Ich habe seit Anfang Mai 2013 einen sehr großen Wasserschaden in der Wohnung. Herr H.r wurde als Sachverständiger von der Generalli Versicherung gesendet. Meine Tochter hatte bei der "Besichtigung" sehr große Angst - da Hr H.r mit Bomberjacke (Aussehen wie ...) zur Besichtigung kam.

Die Behebung der Schäden wären: ausmalen von zwei Zimmer je 25 m2 (Wohnutzfläche), 75 m2 Holzfußboden erneuern - da schleifen und lackieren laut Fachfirmen nicht möglich ist.

Hr. H.r ist der Meinung, dass der Schaden mit € 673,-- (das wäre für abdecken, spachteln, eventuell netzen auf Plafond, schleifen, das ausmalen und Endreinigung) der zwei Zimmer behoben werden kann - ich finde keine Malerfirma für die Arbeiten zu den angegebenen Preis von Hr. H.r. Der Schaden laut Kostenvoranschlag von einer Malerfirma beträgt über € 1.500,--. Die gleiche Vorgangsweise bei den Holzbodenarbeiten.

Hr. H.r hat den Wasserschaden auf  30 % bis höchstens 50 % des tatsächlichen Schaden "geschätzt".

"Sachverständiger" H.r sagte während der Besichtigung - wenn wir für die Mauertrocknung die Firma Meier oder Müller oder .. beauftragen  - dann bekommen wir € 500,--.
Für die Mauertrocknung wurde die (vermutlich befreundete) Firma von Hr. H.r beauftragt - dieses Mal zum tatsächlichen Preis von über € 1.400,--. Die Mauertrocknungslegungfirma hat mir eine Bestätigung für den Stromverbrauch von 1109 kWh für die vier Stromgeräte gesendet. Diese Geräte haben eine Wärme von 36 Grad bei einer Außentemparatur von 14 Grad in der Wohnung erzeugt. Die Generalli-Versicherung wollte mir ca. € 180,-- für den Stromverbrauch überweisen. Beim E-control - Tarifcalculator wurden die Kosten für den Stromkostenaufwand von über € 280,-- beziffert.

Ich habe ein Email an den Vorgesetzten laut Internet Generalli-Home-Page gesendet und die Antwort von Generalli-Sachbearbeiter erhalten

nach nochmaliger Prüfung, sowie Rücksprache mit dem Sachverständigen ergibt sich somit folgende Abrechnung:

EUR 2.200,00 - Erneuerung des Parkettbodens
EUR    673,00 - Malerarbeiten

Die bezifferten - markt- und ortsüblichen - Kosten können wir nach Vorlage der Rechnungen zur Anweisung bringen.

Weiters halten wir fest, dass der Kostenvoranschlag der Firma xxx (EUR 3.512,40 = Bodenlegerarbeiten) überhöht ist, weshalb wir lediglich die schadenskausalen Kosten berücksichtigen.

Der Kostenvoranschlag der Firma xxx (EUR 1.552,30 = Malerarbeiten) bezieht sich teilweise auf nicht betroffene Bereiche, welche nicht schadenskausal sind.

Abschließend halten wir fest, dass wir die Erneuerung des Parkettbodens - entgegenkommend - übernehmen, da hier eine Reparatur durchaus möglich ist.


Wer hat einen ähnlichen Fall bereits erlebt - bitte um Hilfe


Nachtrag: Ich habe jetzt im September 2013 einen Rechtsanwalt beauftragt. Ich hoffe, dass jetzt die kostenpflichtige Drittperson mit "Hilfe des Gerichtes" eine Firma mit den marktkonformen Preis für die Behebung des Wasserschaden findet.





05.09.2013, 14:55 Uhr - Editiert von gibmir5, alte Version: hier
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