2 Parkfragen
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » 2 Parkfragen (32 Beiträge, 1059 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: 2 Parkfragen
31.10.2013, 15:56:55
Zur ersten Frage:
Sobald Du über einer Linie stehst kannst Du dafür ein Organstrafmandat kassieren. Macht aktuell € 31,- in Wien.
Hierfür ist es gänzlich ohne Belang ob Du jemanden damit behinderst oder wie es vorher war und ob das ganze sinnvoll ist - Rechtstaatlichkeitsprinzip.
Du kannst wenn Du das Ganze für gänzlich Schwachsinnig erachtest ein Brieflein an die Behörde senden - aber ich würde mir die Briefmarke und das teuere Papier sparen. Bestenfalls beschäftigt sich damit ein Beamter und es wird dabei ein wenig Steuergeld verschwendet für eine negative Antwort. Selbst das Auflösen einer sinnlosen Ladezone ist in Wien hoffnungslos (aus eigener Erfahrung).

Zur zweiten Frage:
Abschrägung -> Parkverbot. Da braucht es keinerlei Zusatzschilder. Und wenn die Bodenmarkierung dies auch noch bestätigt hast bereits zwei klare Kennzeichnungen. Würden sich Abschrägung und Bodenmarkierungen widersprechen könntest es fotografieren und im Fall einer Strafe damit argumentieren. Wer da wann ein oder ausfährt ist ebenso belanglos wie irgendwelche Zusatzschilder des Hauseigentümers. Strafmaß ist übrigens wie oben. Hinzu kommt wenn Du jemanden am herausfahren behinderst, bzw. wenn es sich um eine Feuerwehreinfahr handelt kannst abgeschleppt werden. (Im ersten Fall auf Kosten des Hauseigentümers - der es sich dann vom Halter wieder holen darf, im zweiten Fall auf deine Kosten) Hinzu kommt eventuell noch eine Besitzstörungsklage.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Münzen oder Briefmarken sind mir zu langweilig, rote Stricherln sind mein Elixir


Ich behalte mir das Recht vor Spamer und Flamer

aus meinen Threads kommentarlos zu verbannen

...und immer eine Handbreit Interpretationsspielraum zum Plonk.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): 2 Parkfragen
31.10.2013, 18:27:51
wenn Du jemanden am herausfahren behinderst, bzw. wenn es sich um eine
Feuerwehreinfahr handelt kannst abgeschleppt werden. (Im ersten Fall auf
Kosten des Hauseigentümers - der es sich dann vom Halter wieder holen darf, im
zweiten Fall auf deine Kosten)

JEIN bzw tw falsch

Wenn der Störefried auf öffentlichem Grund parkt, hol ich als Besitzer die Polizei, die "von Amts wegen" die Behinderung der freien Ein- und Ausfahrt feststellt, die Anzeige entgegen nimmt und die Abschleppung veranlaßt (da unmittelbare Beeinträchtigung gegeben).
WICHTIG dabei: die POLIZEI veranlaßt die Abschleppung von ÖFFENTLICHEM Grund
Ich zahl gar nix, der PKW-Besitzer brennt alles und darf sich mit der Behörde streiten.

Steht das KFZ aber NICHT auf öffentlichem Grund (also zB nicht auf der Straße VOR der Einfahrt, sondern wirklich IN der Einfahrt), dann macht die Polizei GAR NICHTS (da Privatgrund = Privatrechtsstreitigkeit, keine Aufgabe der Polente)

Wenn ICH die Abschleppung veranlasse (egal ob von Privatgrund oder öffentlichem Grund) und der andere kennt sich aus, dann brenn ich die Kosten. Die Rückforderung vom Störefried rennt, wenn der sich dagegen wehrt, weil er sich auskennt, regelmäßig ins Leere, da nicht das gelindeste Mittel gewählt wurde. Die Selbsthilfe durch Abschleppung wird als übertrieben betrachtet.
Hinzu kommt eventuell noch eine Besitzstörungsklage.

die kann ich IMMER machen, quasi ab der 1. Minute und auch dann, wenn ich an der Ein/Ausfahrt gar nicht gehindert wurde (weil ich zB gar nicht ein/ausfahren wollte). Alleine das Hinstellen stört schon meinen ruhenden Besitz.

mfg
AVS
statt https://forum.geizhals.at/t809723,6942576.html#6942576
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung