Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
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Re: Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
10.01.2014, 11:20:23
Nachdem was Geri_65 verlinkt hat: http://forum.geizhals.at/t838304,7209353.html

„(1) Die Steuer beträgt je Monat bei
1. Krafträdern je Kubikzentimeter Hubraum 0,0275 Euro;
2. allen anderen Kraftfahrzeugen
a) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der Leistung des
Verbrennungsmotors
- für die ersten 24 Kilowatt ..................................................... 0 Euro,
- für die weiteren 66 Kilowatt .......................................... 0,682 Euro,
- für die weiteren 20 Kilowatt .................................... 0,726 Euro und
- für die darüber hinausgehenden Kilowatt ...................... 0,825 Euro,
mindestens  6,82 Euro.  Bei  anderen  Kraftfahrzeugen  als  Personenkraftwagen  und
Kombinationskraftwagen beträgt die Steuer höchstens 80 Euro.
Für  mit  einem  Fremdzündungsmotor  ausgestattete  Personenkraftwagen  und
Kombinationskraftwagen, die vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr
zugelassen wurden, erhöht sich ab dem 1. Jänner 1995 die Steuer um 20%, sofern nicht
nachgewiesen wird, dass das Kraftfahrzeug die gemäß § 1d Abs. 1 Z 3 Kategorie A oder B der
KDV 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der 34. Novelle, BGBl. Nr. 579/1991,
vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhält;
b) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen für jede angefangene
Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen
1,55 Euro, mindestens 15 Euro;
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen
bis zu 18 Tonnen 1,70 Euro;
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen
1,90 Euro, höchstens 80 Euro, bei Anhängern höchstens 66 Euro.
Bei Sattelanhängern ist das kraftfahrrechtlich höchste zulässige Gesamtgewicht um die Sattellast
zu verringern.“


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Re(4): Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
12.01.2014, 18:44:18
Ergänzend hiezu (Auszug aus dem Vorblatt, S. 14, ad Pkt 4,2 zum Gesetztesentwurf):



Durch  die  leistungsabhängige  Staffelung  des Betrages sollen leistungsschwächere Kraftfahrzeuge weniger stark von der Anpassung erfasst sein und ein Lenkungseffekt  hin  zu  leistungsschwächeren  Kraftfahrzeugen  erreicht  werden.  Die  Erhöhung  ist  ab  1. März 2014 auf Versicherungsverhältnisse anzuwenden.Wurde die Prämie bereits im Vorhinein entrichtet,
hat das Versicherungsunternehmen die zusätzlichen Abgaben nachzuerheben und abzuführen.



Aha, Lenkung zu Dosenautos mit 3,50m Länge und nicht mehr als 70 PS. Die Auswahl wird bescheiden!

Die Autohändler werden sich freuen, wenn sie - sagen wir mal - auf ihre >120 PS  Wageln sitzen bleiben.
So sparsam und spirtknauserig können die TDI und TSI, usw. Motoren gar nimma werden, wennst mit 1,2 oder 1,4 l Hubraum und Turbotechnik schon jenseits der 120 PS bist.
Selbst in der Kleinwagenklasse beginnst heute mit rund 80 bis 90 PS.
Was darfs dann sein? Einen "Up" mit 65 PS, einen Polo? Einen Panda? Twingo?

Wohin soll das lenken, wennst ab 1.3.2014 für ein ~ 120 PS (88 kW) Auto bereits ca. 530 Euro Steuer /a bezahlst? 44 EUR pro Monat!

Ja, man muss kein Auto haben. Aber die persönliche Mobilität ist ein sehr hohes Gut in der Gesellschaft und unter dem Gesichtspunkt, dass diese Teuerung nicht einzigartig ist und auch andere Bereiche mit dem einen und anderen Euro zusätzlich zu Buche schlagen, führt das jede neujährliche Gehaltserhöhung ad absurdum.
Mittlerweile sind die Lohnerhöhungen genauso rückschrittlich, wie "Zinsen" für den Notgroschen am Sparbuch.
Real nur Verlust, nicht nur lang- sondern mittlerweile bereits kurzfristig.

Schlimm, arg und sukzessive ein weiterer Schritt zum Bruch des sozialen Friedens.

12.01.2014, 18:45 Uhr - Editiert von nonstopper, alte Version: hier
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