Re(3): Anzahlung zurück wenn Ferienwohnung nicht den Angaben entspricht?
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Re(3): Anzahlung zurück wenn Ferienwohnung nicht den Angaben entspricht?
10.02.2014, 13:19:37
dann wüsste ich gerne Bescheid, was ich vor Ort tun kann.


Das bedeutet: Sie sollten in erster Linie gleich vor Ort Verbesserung verlangen. Ein anderes Zimmer oder Hotel kann den Mangel beheben und den Urlaub retten. Dafür müssen Sie keine Aufzahlung leisten.

Wenn der Mangel nicht verbessert werden kann (aus der Felsenbucht wird kein Sandstrand) oder einfach nicht verbessert wird, dann sollten Sie Beweise sichern: Machen Sie Fotos und Videos von den Baumaschinen die lärmen, notieren Sie Namen und Adressen (günstig auch Handynummern und E-Mail) von Leidensgenossen und lassen Sie sich von der Reiseleitung schriftlich bestätigen, dass Sie die Mängel entsprechend gerügt haben.

Zurück in der Heimat können Sie Preisminderung gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Dabei sollten Sie (mit eingeschriebenem Brief) die Mängel kurz darstellen und dann beziffern, welchen Betrag Sie zurück verlangen.

[...]

Seit 1.1.2004 sind auch immaterielle Schäden für entgangene Urlaubsfreude zu ersetzen. Wenn die Reise zur Gänze oder doch weitgehend vereitelt wird, können Sie auch in Österreich nunmehr Ersatz in Geld für entgangene Urlaubsfreude geltend machen. Wenn man die detusche Rechtssprechung als Maßstab nimmt, dann können Ersatzforderungen bei rund 50 bis 70 Euro pro Tag und Person liegen.


http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=21969

10.02.2014, 13:21 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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