Erbrecht
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Erbrecht (43 Beiträge, 1177 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re(2): Erbrecht
08.03.2014, 16:55:46
Volle Zustimmung hierzu: Die beiden anderen Kinder müssen freiwillig verzichten. Notariatsakt. Eventuell lassen sie sich ja mit etwas Anreiz (z.B. eine kleine Schenkung jetzt zu Lebzeit, dafür verzichten sie auf ihren Pflichtteil) darauf ein - ist keine unübliche Vorgangsweise und vollkommen rechtmäßig.

Die Umgehungs-Ideen scheitern zum einen schon an der Rechtslage (Pflichtteile können nicht durch Schenkungen zu Lebzeiten verkürzt werden etc... - wurde bereits korrekt hier im Thread erläutert, und außerdem übersehen hier einige offenbar das Schenkungsmeldegesetz - Bargeld lässt sich somit nicht anonym in großer Menge verschenken).

Und zum dritten scheitern diese Umgehungs-Ideen in der Praxis auch deshalb, weil die beiden anderen Kinder und die Exfrau nachforschen werden, wie das gelaufen ist, und ihre Ergebnisse im Erbfalle (bzw. Nicht-Erbfalle) wohl dem Gericht vorlegen werden. Täuschen kann man vielleicht die Justiz und Finanz, aber nicht die eigene Familie - die ist beim Nachbohren viel kreativer, und weiß ja vor allem auch viel besser wieviel wer verdient hat und wie sich Angelegenheiten wohl zugetrage haben.

Da der gute Mann offenbar ein Testament machen möchte, sollte er sich nicht an einen Anwalt sondern einen Notar wenden - den braucht er sowieso, denn die Anforderungen an ein tatsächlich gültiges Testament, dass dann auch seinen Willen widergibt und tatsächlich rechtswirksam wird sind ohne Notar in der Praxis von Laien oft nicht oder nur schwer erfüllbar.

08.03.2014, 16:56 Uhr - Editiert von gunnarh, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung