Vorrangfrage
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Re(3): Vorrangfrage
23.03.2014, 10:30:15
Es findet hier gemäß STVO kein Überholvorgang statt, sondern ein Vorbeifahren.

https://forum.geizhals.at/t842053,7251846.html#7251846
Handelt es sich um eine Vorrangstraße, dann dürfen die A-Fahrzeuge auch
überholen. Möglicherweise ist die Thaliastraße sogar eine Vorrangstraße,
allerdings ist meine Wiener Ortskenntnis zu löchrig.
Somit ändert sich nichts an der Gültigkeit von §19 Abs.4. Regeln die
eigentlich jeder Führerscheinbesitzer kennen sollte.

also wenn wir schon klugkacken anfangen:
Ob die Thalia eine Vorrangstraße ist, werde ich heute checken.

Wenn der Bus STEHT, kann er nicht überholt werden. Dann kann man nur daran vorbei fahren. Ich treau mich wetten, daß auch dort, wie fast überall auf der Thalia eine Sperrlinie war, damit auch das VOrbeifahren so nicht legal war.
Wenn man an dem Bus vorbei fährt, gilt 19(4) NICHT.
Es gilt wie immer 17(1): § 17. Vorbeifahren.
(1) Das Vorbeifahren ist nur gestattet, wenn dadurch andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, weder gefährdet noch behindert werden.

Ich halte aber den 19er generell für nicht anwendbar, da der Bus vor der Kreuzung steht, wenn B also einbiegt und sich bereits neben dem Bus befindet, ist er ein entgegenkommendes KFZ, kein einbiegendes mehr und damit ist weder ein Überholen noch ein Vorbeifahren ohne Behinderung/Gefährdung des Gegenverkehrs möglich.

mfg
AVS
statt https://forum.geizhals.at/t809723,6942576.html#6942576
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