Linksabbiegen auf mehrspurige Strasse (theoretisch)
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Linksabbiegen auf mehrspurige Strasse (theoretisch)
25.03.2014, 16:21:02
Die Frage ist theoretisch, jedoch eine oft beobachtete Alltagssituation. Betrifft das Links- und Rechtsabbiegen aus einer einspurigen Strasse in eine mehrspurige Strasse. Beispielhaft am Heinrich Drimmel Platz am Gürtel vor der Auffahrt zur A23. Weil Google-Maps die Situation dort zum Zeitpunkt der Großbaustelle (Neubau Anschlußstelle A23) zeigt, habe ich eine ähnliche Situation in meiner Nähe in Wr. Neudorf anhand einer Kreuzung mit der zweispurigen B17:

https://www.google.com/maps/place/Wiener+Neudorf/@48.0868861,16.3137535,93m/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x476daee5ae4cf6a9:0x40097572de634e0

Die mehrspurige B17 verläuft von Norden nach Süden. Hier meine Frage:

Muss der Rechtsabbieger beim Abbiegen auf der rechten Spur bleiben? Bzw. ist es ein "Spurwechsel", wenn er beim Rechts-Abbiegen auf die linke Spur (der B17 Richtung Norden) über wechselt? Davon abhängig wäre natürlich mein Verhalten als Links-Abbieger in der genannten Situation. Wenn der Rechtsabbieger auf der rechten Spur bleiben muss bzw. das Wechseln auf die linke Spur einen Fahrstreifenwechsel darstellt, dann kann ich ja als Linksabbieger (vorausgesetzt es gibt keinen geradeausfahrenden Gegenverkehr) gleichzeitig mit dem Rechtsabbieger die Kreuzung durchfahren und wir enden kollisionsfrei (der Linksabbieger auf der linken Spur; der Rechtsabbieger auf der rechten Spur) auf der Richtungsfahrbahn Richtung Norden.



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Re: Linksabbiegen auf mehrspurige Strasse (theoretisch)
25.03.2014, 16:38:17
Theoretisch:
Also eeeigentlich gibt es ja ein Rechtsfahrgebot -> daraus folgernd müssten sowohl der Rechtsabbieger als auch der entgegenkommende Linksabbieger nach dem Abbiegen auf die rechte Spur bzw. von rechts gezählt auf die gleiche Spur auf der sie vor dem Abbiegen auch waren; sprich wer von der 2. Spur abbiegt (sofern es mehrere Spuren gibt die abbiegen) müsste nachher auch auf der 2. Spur landen.

Aaaber hier ist es innerhalb des Ortsgebiets und somit gilt freie Wahl des Fahrstreifens - der wiederum gilt aber für sowohl Rechts- als auch Linksabbieger. Wenn es kracht hat also der Linksabbieger das Nachsehen da Linksabbieger Nachrang hat gegenüber dem gesamten entgegenkommenden und dem gleichgerichteten Verkehr (letzteres betrifft va. Fußgänger aber auch die Bim in Wien).

Praktisch:
Sofern zwei Kolonnen gleichzeitig abbiegen kann man darauf vertrauen, dass der Rechtsabbieger sich auch rechts einordnet, anderenfalls würde ich nicht darauf vertrauen da gibt's einfach zu viele Trotteln. Und wenns kracht sind sowieso beide Schuld (Weil bei Teilschuld natürlich die Versicherungen am besten aussteigen). Ausgenommen: Wenn einer der Beteiligten ohne Taferl unterwegs ist (Radlfahrer) oder zu den Wiener Linien gehört kriegt natürlich automatisch der andere das Bummerl.
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Münzen oder Briefmarken sind mir zu langweilig, rote Stricherln sind mein Elixir


Ich behalte mir das Recht vor Spamer und Flamer

aus meinen Threads kommentarlos zu verbannen

...und immer eine Handbreit Interpretationsspielraum zum Plonk.

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Re(2): Linksabbiegen auf mehrspurige Strasse (theoretisch)
25.03.2014, 19:31:34
Danke für die Info. Wie das in der Praxis bei abbiegenden Kolonnen aussieht, wurde ja geschrieben. Da biegen die Linksabbieger in die linke Spur und die Rechtsabbieger in die rechte Spur. So weit so gut klappt das, obwohl es nicht dem Regelwerk der StVO entspricht.

Nehmen wir uns aber beispielhaft die Kreuzung am Gürtel beim Heinrich Drimmel Platz vor. Wie gesagt, das Foto dieser Kreuzung auf Google Maps zeigt den Zustand während der Bauarbeiten; sieht im Normalfall etwas übersichtlicher und ohne Verschwenkungen aus:

Angenommen es gibt ZWEI Rechtsabbiegespuren, jedoch nur EINE Linksabbiegespur. Ortsgebiet; also freie Fahrstreifenwahl und kein Rechtsfahrgebot.
Der Rechtsabbieger befindet sich auf der rechten Rechtsabbiegespur. Darf ich dann als Linksabbieger auf die linke Spur abbiegen zur gleichen Zeit, wo der Rechtsabbieger auf seiner rechten Spur unterwegs ist? (und meiner Meinung auch dort bleiben müsste!) Wenn zwei Spuren in die gleiche Fahrtrichtung gehen und der Rechtsabbieger nicht auf seiner Spur bleibt, dann nimmt er (aus meiner laienhaften Sicht) durchaus einen Spurwechsel vor, wenn er in die linke Rechtsabbiegespur wechselt.

...wenn der Rechtsabbieger auf der LINKEN Rechtsabbiegespur fährt, ist ja ohnehin sonnenklar, wer Vorrang hat. Interessant wird es eben nur, wenn er auf der RECHTEN Rechtsabbiegespur unterwegs ist und währenddessen in die linke Spur wechselt. Wobei so ein Spurwechsel mitten auf der Kreuzung während des Rechtsabbiegens ohnehin gnadenlos dumm ist. Der kann ja im Radius nicht sehen, ob ein Fahrzeug von hinten kommt (könnte z.B. ein Motorrad sein, das die Kurve deutlich schneller nehmen kann als der Autofahrer). Der Autofahrer kann sich beim Rechtsabbiegen während der Kurvenfahrt nicht vergewissern, dass die linke Spur frei ist.

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Re(4): Linksabbiegen auf mehrspurige Strasse (theoretisch)
02.04.2014, 19:10:53

Danke für den Hinweis. Besagter § sagt eindeutig aus, dass ein Fahrspurwechsel
des Rechtsabbiegers während des Abbiegevorgangs nicht erlaubt ist!


Der zitierte Paragraph lautet wörtlich:
$ 13 (2a) Auf Kreuzungen mehrstreifiger Fahrbahnen ist der Fahrstreifen, der vor dem Einbiegen befahren wurde, auch beim Einbiegen zu benützen. Der Lenker eines Fahrzeuges darf den Fahrstreifen wechseln, wenn er sich überzeugt hat, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.

Der Lenker darf also unter bestimmten Bedingungen den Fahrstreifen wechseln. Gilt hier, dass er einen vorschriftwidrigen Linksabbieger (den er nicht bemerkt) nicht behindern bzw. gefährden darf? Wie sieht es mit dem Vertrauensgrundsatz StVO § 3 aus?

Die Vorrangregel wird ja nicht außer Kraft gesetzt:
StVO § 19 (5) Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen.

Ich gebe Nepu recht, es werden wahrscheinlich beide schuldig gesprochen. Mich stört nur, dass hier zwei Paragraphen in die Quere kommen, was nicht sein müsste. In Deutschland ist es m. A. nach besser, dort gilt: Der Rechtsabbieger hat freie Fahrstreifenwahl. Siehe : http://forummobilitaet.wordpress.com/2011/09/20/knifflige-verkehrssituationen-hatten-sies-gewusst/  Beispiel 9.

  


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