Probleme mit Fluggesellschaft? Wieviel Hoffnung?
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Probleme mit Fluggesellschaft? Wieviel Hoffnung?
28.04.2014, 15:42:47
Hey,

mal wieder ein Problem: Eine Bekannte saß in der Türkei fest (Türkischer Mann, jedoch zerstritten, Bankomatkarte defekt, kein Kontakt zu den Eltern), darum haben wir, bzw. ICH ihr ein Flugticket nach Wien gebucht. Das ganze war natürlich ganz fein -> Über Checkfelix gesucht, auf "govolo.de" weitergeleitet und dort gebucht für die Pegasus Airline. Jetzt mein Problem:

In der Buchung die per Mail kam, steht ausdrücklich "Abflugort: FH Ataturk" oben, der Fliege hob aber auf dem Flughafen Sabiha Gokcen (oder so) ab, das kann man bei der Airline auf der Homepage sowie auf flightmapper und Co (anhand der Flugnummer) nachvollziehen (der Flieger startet täglich um die Zeit, aber von SAW nicht von Ataturk!). Ergo stand die am falschen Airport und ein neues Ticket musste her.

Hab mich mit VISA in Verbindung gesetzt, die meinten ganz klar: "Nicht unser Bier -> geh zu Checkfelix". Dort wurde mir gesagt "Wir suchen nur zusammen --> geh zu Govolo" ... dort wiederum hieß es "Das ist ein Billigflieger, also schlag bei denen auf" ... auf Antwort von Pegasus Airlines warte ich aktuell noch. Jetzt hab ich mal vorab bei meiner Versicherung angerufen und den Rechtsschutz aus der Versenkung gezogen, allerdings ... Pegasus ist eine Türkische Airline, Govolo sitzt in Spanien, wie groß ist die Chance da bei 120 Euro + evtl. Zusatzkosten für neubuchung wirklich was zurückzuholen? Oder sollt ich mir das sparen weil mich die rennerei mehr Zeit und Sprit kostet als da zu erwarten ist?

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Govolo ist eine französische Firma
28.04.2014, 20:35:57

Die Vermittlung von Flugtickets und Hotelunterkünften, Pauschalreisen und allen anderen vermittelten Produkten inkl. oder exkl. Versicherungen wird von GO VOYAGES, TSA 70031, 75441 Paris Cedex, Frankreich, Handels- und Gesellschaftsregister der Stadt Paris unter der Nr. 491 249 553 bereitgestellt. Nachfolgend "GOVOLO" genannt.

http://www.govolo.de/agb.html

die lassen sich trotz EUGVVO nicht am Wohnsitz des Verbrauchers verklagen, da §15 EUGVVO ausgerechnet für Beförderungsverträge eine Ausnahme macht. Aber eine Klage in Paris einzubringen, ist auch keine Hexerei.  Man muß sich nur eine Kanzlei suchen, die einen Partner in Paris hat, davon gibt es einige.

Aber: dazu müssen die auch schlecht geleistet haben. Wenn man heute einen Flug buchen will, dann bekommt man:


IHRE AUSWAHL
Fluggesellschaft Abflugort Ankunftsort Zwischenstopp(s) Flug Nr.
Ihr Hinflug
Pegasus Airlines Istanbul (SAW)
Fr 16.05.2014 - 12:25
Wien (VIE)
Fr 16.05.2014 - 13:45
Direkt
PC 991
Klasse Economy Fluggesellschaft(en) Pegasus Airlines 991


also die korrekte Information, daß der Flug ab SAW und nicht ab IST geht. Wenn aber tatsächlich in der Buchungsbestätigung des Vermittlers als Abflughafen IST steht, dann würde ich von denen den Flugpreis zurückfordern, da klare Schlechtleistung. Wem das Verschulden konkret trifft, also ob die Airline denen die falschen Daten gegeben hat oder ob Govlo intern was vertauscht hat, müssen die intern klären.

Die erhöhten Aufwendungen für die Buchung eines anderen Tickets werden schwerer einzutreiben sein. Dazu müsste man dem Vermittler schon Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, das wird schwierig.

Interessanterweise normieren die AGB

Das zwischen Ihnen und GOVOLO abgeschlossene Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

diese Vereinbarung ist gültig, es ist also bei Unwilligkeit von Govolo ein Verfahren in Frankreich unter Anwendung von deutschem Privatrecht zu führen. Spannend, aber machbar.

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