Bei Rot - über die Ampel gefahren - Fussgänger zeigt an??
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Re(3): Bei Rot - über die Ampel gefahren - Fussgänger zeigt an??
04.05.2014, 19:11:02
War klar, dass sowas hier kommt.

Ja, ich gebe ganz offen zu, dass ich nicht immer streng nach StVO unterwegs bin.

Ganz besonders, wenn es sich dabei um sinnlose Geschwindigkeitsbeschränkungen, insbesondere auf Autobahnen oder Autobahn-ähnlichen Schnellstrassen handelt.
Gelegentlich ist da auch mal ein Rechtsüberholen - pardon, rechts vorbeifahren, weil Kolonne aus mindestens 3 Fahrzeugen !:-) - dabei, wenn ich mal keine Lust habe, kilometerlang hinter einem Linksspurschleicher, der der Meinung ist a) die rechte Spur wäre nur für LKW oder b) er fahrt ohnehin schon mit der erlaubten Geschwindigkeit und daher müsse ihn eh keiner überholen, hinterherzugurken.

Aber generell scheint die Präsenz der Exekutive in den letzten Jahren permanent verringert worden zu sein - abgesehen von den neuralgischen Abkassier-Stellen, die mittlerweile auch schon jede Kreativität vermissen lassen -, sodass mein Kalender mittlerweile ziemlich leer ist und unliebsame Post praktisch aus bleibt.
Und obwohl ich heuer zu Ostern mal wieder etwas mehr unterwegs war als die letzten Jahre hab' ich die Rennleitung nirgends gesehen. Vermutlich meinen zu gehörigen Beamtenschnösel es wäre ausreichend solche Kampagnen medial überpräsent anzukündigen und die vollstreckenden Beamten stattdessen in Zwangs-Zeitausgleich zu schicken, um teure Feiertags-Zugschläge für's Budget-Nicht-Loch zu sparen.

Stattdessen nimmt die Präsenz derer zu, die meinen mit ihrem Tamagochi ein Auto fotografieren zu müssen, hinter dem sie an einer roten Ampel stehen, im Stau nachfahren oder was auch immer. Ursache dafür ist meist Nicht-Kenntnis des Reissverschlusssystems oder ein sonstiges sich-auf-den-Schlips-getreten-fühlen.
Noch sind wir nicht in Amerika, dass ich mich als unbescholtener Bürger, der immer brav seine Steuern zahlt, davor fürchten muss wegen eines Handyfotos einer Privatperson von meinem vorschriftsmässig an einer roten Ampel stehenden Autos vor den Kadi gezerrt zu werden.

BMW 320d E90: Spritmonitor.de
Yamaha FZ6-S Fazer: Spritmonitor.de
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Re(5): Bei Rot - über die Ampel gefahren - Fussgänger zeigt an??
06.05.2014, 07:01:46
Teils aus gesetzlichen, teils aus verfahrenstechnischen Gründen.
Gesetzlich hat ein Bild als Beweismittel mit öffentlicher Beweiskraft nur dann zu gelten, wenn es durch das Gesetz selbst bestimmt wurde (Gerät, Schärfe, Entfernung, Betätigung durch Behörde). Dann bezweifelt das Gericht an die Beweiskraft nicht, es wird die Fiktion der Echtheit angenommen. Das kommt vor wenn das Bild von einem Radargerät aufgenommen oder von einer Radarpistole geschossen wurde, oder auch von einem Sachverständigen.
Wenn das Bild von einer Radareinrichtung gemacht worden ist, benötigt der Richter keinen Sachverständigen. Es kommt sehr selten vor, dass solche Beweismittel in Zweifel gezogen werden können.
Alle andere Formen von Beweisen mit Bilder, werden mit Skepsis betrachtet. Solche Bilder können dienend sein, wenn die Aufnahme sehr schärf ist, Zeugen dabei waren und die abgebildete Person sich in einer Situation befindet, wo sie quase außer Streit stellen muss, dass das Bild richtig ist.
Aber auch dann ist ein Bild nur ein Bild. Es gibt viele Aspekte, die dann auch bewertet werden müssen: War der Ampel rot oder Grün, wo genau wurde das Bild aufgenommen? Wann?
Wenn ein Sachverständiger Bild macht, verzeichnet er alle Daten zugleich. Wenn ein aufgeregter Handyphotographer ein Bild macht, kann er später kaum mehr sagen, wie, wann genau das Bild zustand gekommen ist, er kann keine Geschwindigkeit wissen, er kann selbst oft nicht einmal das eigene Bild genau beschreiben.
Glaub mit, wenn ein Bild vom "Opfer" geschossen wurde, musst du das Bild bei einer Akteinsicht selbst sehen. Da sparst du sehr oft die gesamte Sorge um die Beweiskraft von so einem Kunststück.
  
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