Re(5): Bei Rot - über die Ampel gefahren - Fussgänger zeigt an??
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.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Bechamel am 09.05.2014, 11:49:57)
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Re(5): Bei Rot - über die Ampel gefahren - Fussgänger zeigt an??
06.05.2014, 07:01:46
Teils aus gesetzlichen, teils aus verfahrenstechnischen Gründen.
Gesetzlich hat ein Bild als Beweismittel mit öffentlicher Beweiskraft nur dann zu gelten, wenn es durch das Gesetz selbst bestimmt wurde (Gerät, Schärfe, Entfernung, Betätigung durch Behörde). Dann bezweifelt das Gericht an die Beweiskraft nicht, es wird die Fiktion der Echtheit angenommen. Das kommt vor wenn das Bild von einem Radargerät aufgenommen oder von einer Radarpistole geschossen wurde, oder auch von einem Sachverständigen.
Wenn das Bild von einer Radareinrichtung gemacht worden ist, benötigt der Richter keinen Sachverständigen. Es kommt sehr selten vor, dass solche Beweismittel in Zweifel gezogen werden können.
Alle andere Formen von Beweisen mit Bilder, werden mit Skepsis betrachtet. Solche Bilder können dienend sein, wenn die Aufnahme sehr schärf ist, Zeugen dabei waren und die abgebildete Person sich in einer Situation befindet, wo sie quase außer Streit stellen muss, dass das Bild richtig ist.
Aber auch dann ist ein Bild nur ein Bild. Es gibt viele Aspekte, die dann auch bewertet werden müssen: War der Ampel rot oder Grün, wo genau wurde das Bild aufgenommen? Wann?
Wenn ein Sachverständiger Bild macht, verzeichnet er alle Daten zugleich. Wenn ein aufgeregter Handyphotographer ein Bild macht, kann er später kaum mehr sagen, wie, wann genau das Bild zustand gekommen ist, er kann keine Geschwindigkeit wissen, er kann selbst oft nicht einmal das eigene Bild genau beschreiben.
Glaub mit, wenn ein Bild vom "Opfer" geschossen wurde, musst du das Bild bei einer Akteinsicht selbst sehen. Da sparst du sehr oft die gesamte Sorge um die Beweiskraft von so einem Kunststück.
  
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.  sicher kein Führerscheinentzug
 (peter.schordan am 04.05.2014, 23:10:48)
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 (Rheumon am 05.05.2014, 15:27:21)
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