Re(8): Rechtliche Frage zum Abbiegen auf Bushaltestellen usw.
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Re(8): Rechtliche Frage zum Abbiegen auf Bushaltestellen usw.
14.05.2014, 14:54:46
Wie erkennt man jetzt den Unterschied zwischen einer Haltestelle und einer
Busbucht ?


§27 Bodenmarkierungsverordnung:
§ 27. (1) Werden Omnibus- oder Obushaltestellen durch Markierung auf der Fahrbahn gekennzeichnet, so ist die erforderliche Fläche in der Längsrichtung durch eine Warnlinie (§ 5 Abs. 2), in der Querrichtung jeweils durch unterbrochene Linien in weißer Farbe mit einer Breite von mindestens 10 cm abzugrenzen....
(2) Sind für Omnibus- oder Obushaltestellen besondere bauliche Anlagen vorgesehen („Busbuchten“), so ist zwischen diesen und dem für den fließenden Verkehr bestimmten Teil der Fahrbahn eine Begrenzungslinie (§ 8 Abs. 3) anzubringen.


Warnlinie § 5 Abs 2:
2) Eine Warnlinie ist eine Leitlinie, die anzubringen ist, wenn die Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen werden sollen, daß auf Grund bestimmter Umstände erhöhte Vorsicht geboten ist. Die Länge des Striches einer Warnlinie hat 6 m und die Länge der Unterbrechung 1,5 m zu betragen. In Ortsgebieten, und wenn es die örtlichen Gegebenheiten erfordern, auch außerhalb von Ortsgebieten, kann die Länge des Striches sowie die Länge der Unterbrechung einer Warnlinie auch je 1,5 m betragen.


Begrenzungslinie § 8 Abs 3:
3) Begrenzungslinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe, die die Fahrbahn oder den allein für den fließenden Verkehr bestimmten Teil der Fahrbahn von anderen Verkehrsflächen abgrenzen. Sie müssen eine Breite von mindestens 10 cm,...Auf den übrigen Straßen hat die Länge des Striches 2 m sowie die Länge der Unterbrechung 1 m zu betragen.


Vereinfachte Zusammenfassung:
Linie in Querrichtung & Linie längs mit 6m und 1,5m Unterbrechung bzw. 1,5m Länge und 1,5m Unterbrechung: Haltestelle
Linie in Querrichtung mit 2m Länge und 1m Unterbrechung: Busbucht
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