Hättet ihr es gewusst?
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Re(3): Hättet ihr es gewusst?
06.06.2014, 17:11:20
Was bei einem Fahrzeug das zugelassen werden muss, um irgendeinen Sinn zu erfüllen genau genommen ziemlich sinnlos ist. Hier unterstellt der Gesetzgeber, dass jemand ein Auto kauft um es in eine Sammlung in seinem Privatmuseum zu stellen (und nicht zum Verkehr zuzulassen!) - dabei muss man auch noch annehmen, dass dieses Fahrzeug auf eigener Achse über die Grenze rollt (sprich kein seltener Oldtimer oder sowas das man tunlichst nicht im Strassenverkehr bewegen sollte). Das würde wohl etwa 3 Autos im Jahr betreffen - und hierfür werden die Bürger schikaniert. - Das ist absolut hirnrissig.

Man könnte das ja auch noch steigern. Linien-Flugzeuge sind ja bspw. allesamt nicht verzollt da sie sich nur von einem Zollfrei-Gebiet zum nächsten begeben. Wenn nun die AUA-Maschine wie vor geraumer Zeit in einem Acker nähe München glaub ich wars notlandet müsstens die Piloten auch in Handschellen abführen und zur sofortigen Herausgabe des Zolls (Wieviele Millionen wären das eigentlich) zwingen. - Das ist vollkommen verrückt.

Das man dagegen nicht höherinstanzlich Einspruch erheben kann setzt dem Ganzen die Krone auf!

Der wihert der Amtsschimmel kräftiger als die Tiefkühllasagne jemals könnte!!
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Münzen oder Briefmarken sind mir zu langweilig, rote Stricherln sind mein Elixir


Ich behalte mir das Recht vor Spamer und Flamer

aus meinen Threads kommentarlos zu verbannen

...und immer eine Handbreit Interpretationsspielraum zum Plonk.

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2* falsch
06.06.2014, 15:38:31

Wer mit einem nicht in der EU zugelassenen Auto in A einreist, und das nicht ausdrücklich deklariert, wird straffällig und darf Unsummen zahlen

falsch und falsch

für die Befreiung von den Einfuhrabgaben ist es notwendig, daß


Neben der amtlichen Zulassung auf eine außerhalb des Zollgebietes der Union ansässige Person ist es auch erforderlich, dass das Beförderungsmittel von einer außerhalb des Zollgebietes ansässigen Person verwendet wird.

http://www.buchhaltung-aktuell.at/node/457

d.h. man natürlich darf mit seinem eigenen Fahrzeug überall hinfahren, ohne es deklarieren zu müssen, auch EU-Ausländer, die in die EU einreisen. Wäre ja crazy für den Tourismus, wenn man bei jedem Grenzübertritt zum Zoll müßte.

Hier war das Problem, daß ein Inländer mit einem fremden ausländischen Fahrzeug ins Land fuhr, ohne daß eine der folgenden Ausnahmen vorlag:


* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EU aufhalten.

* eine Notsituation vorliegt. Die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeugs innerhalb von fünf Tagen.

* die Wiedereinreise mit einem im Nicht-EU-Mitgliedstaat zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeugs innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).

*die private Nutzung des betriebseigenen Fahrzeugs in den entsprechenden Verträgen (z.B. Anstellungsvertrag) vorgesehen ist.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland/Zoll-und-Steuern/Voruebergehende-Verwendung-von-Kfz/voruebergehende-verwendung-von-kfz_node.html

wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, dann ist Zoll und EUSt zu zahlen - völlig unabhängig ob deklariert oder nicht. Wäre ja ebenfalls crazy, wenn man sich von der Steuerschuld durch Deklaration befreien könnte. Das einzige, was man sich erspart, ist die Finanzstrafe obendrauf (die wurde in diesem Fall wegen geringer Schuld eh nicht verhängt).

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