2* falsch
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.  Re: Hättet ihr es gewusst?  (mko am 05.06.2014, 23:22:07)
.  Re: Hättet ihr es gewusst?  (gunnarh am 06.06.2014, 00:18:26)
.  Re: Hättet ihr es gewusst?
 (user86060 am 06.06.2014, 00:49:23)
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 (Bucho am 06.06.2014, 00:55:33)
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..  Re(2): Hättet ihr es gewusst?  (user86060 am 06.06.2014, 16:13:06)
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2* falsch
06.06.2014, 15:38:31

Wer mit einem nicht in der EU zugelassenen Auto in A einreist, und das nicht ausdrücklich deklariert, wird straffällig und darf Unsummen zahlen

falsch und falsch

für die Befreiung von den Einfuhrabgaben ist es notwendig, daß


Neben der amtlichen Zulassung auf eine außerhalb des Zollgebietes der Union ansässige Person ist es auch erforderlich, dass das Beförderungsmittel von einer außerhalb des Zollgebietes ansässigen Person verwendet wird.

http://www.buchhaltung-aktuell.at/node/457

d.h. man natürlich darf mit seinem eigenen Fahrzeug überall hinfahren, ohne es deklarieren zu müssen, auch EU-Ausländer, die in die EU einreisen. Wäre ja crazy für den Tourismus, wenn man bei jedem Grenzübertritt zum Zoll müßte.

Hier war das Problem, daß ein Inländer mit einem fremden ausländischen Fahrzeug ins Land fuhr, ohne daß eine der folgenden Ausnahmen vorlag:


* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EU aufhalten.

* eine Notsituation vorliegt. Die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeugs innerhalb von fünf Tagen.

* die Wiedereinreise mit einem im Nicht-EU-Mitgliedstaat zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeugs innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).

*die private Nutzung des betriebseigenen Fahrzeugs in den entsprechenden Verträgen (z.B. Anstellungsvertrag) vorgesehen ist.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland/Zoll-und-Steuern/Voruebergehende-Verwendung-von-Kfz/voruebergehende-verwendung-von-kfz_node.html

wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, dann ist Zoll und EUSt zu zahlen - völlig unabhängig ob deklariert oder nicht. Wäre ja ebenfalls crazy, wenn man sich von der Steuerschuld durch Deklaration befreien könnte. Das einzige, was man sich erspart, ist die Finanzstrafe obendrauf (die wurde in diesem Fall wegen geringer Schuld eh nicht verhängt).

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.  Re: Hättet ihr es gewusst?  (Coolie am 06.06.2014, 15:46:03)
.  Re: Hättet ihr es gewusst?  (ray81 am 06.06.2014, 16:18:10)
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