Saturn... clever, oder doch dumm?
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Re: Saturn... clever, oder doch dumm?
27.06.2014, 22:06:17
Ginge bei mir um ein tablet für um die 450€ und da man damit ja öfters draußen
unterwegs ist wollte ich mich absichern, falls es jemals auf den boden stürzen
sollte oder sonstige unberechenbaren Sachen
passieren.


Willst du eine ehrliche Meinung?

Steck die 120 Euro lieber ins Sparschwein. Da hast deutlich mehr davon.

Übrigens ein Auszug aus den AGB:


§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden
1. Versicherungsschutz besteht für Beschädigung und Zerstörung des Geräts (Sachschäden) durch:
a) Bedienungsfehler;
b) Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden, jedoch ohne Witterungseinflüsse (vgl. § 3 Ziff. 2 c));
c) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Überspannung, Indukti-on, Kurzschluss;
d) Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.
2. Versicherungsschutz besteht bei Verlust des Geräts, sofern dies im Versicherungsschein entsprechend ausgewiesen ist, durch:
a) Einbruchdiebstahl nur, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraum oder Handschuhfach eines verschlossenen PKW befand und der Einbruchdiebstahl aus dem PKW nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde;
b) Diebstahl nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Be-hältnis einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewah-rung übergeben wurde;
c) Beraubung oder Plünderung.
3. Versicherungsschutz besteht nach Ablauf der Herstellergarantie, frühestens ab dem 25. Monat nach Kauf- bzw. Tausch für Beschädigung oder Zerstörung des Geräts (Sachschäden) durch Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefeh-ler.
4. Bei Zerstörung oder Beschädigung des Geräts besteht Versicherungs-schutz nur, wenn dieses inklusive des vollständigen serienmäßigen Zubehörs dem Versicherer zwecks Prüfung vorgelegt wird.

§ 3 Ausschlüsse
Versicherungsschutz besteht nicht für:
[...]
2. Schäden:
a) durch Liegenlassen, Vergessen und Verlieren sowie bei Abhanden-kommen in Folge von Vermietung oder Verleih;
b) durch dauernde Einflüsse des Betriebs, normale Abnutzung;
c) durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse;
d) durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Repara-tur/Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Geräts;
e) an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Pro-grammierungs- oder Softwarefehler;
f) für die ein Händler oder ein sonstiger Veräußerer oder Hersteller im Rahmen der gesetzlichen (Haftung oder Gewährleistung) oder vertragli-chen (Garantie) Bestimmungen zu haften hat; es sei denn, es handelt sich um Schäden gemäß § 2 Ziff. 3;
g) durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Versiche-rungsnehmers oder eines berechtigten Nutzers des Geräts.
3. unmittelbare und mittelbare Schäden an vom Gerät verschiedenen Sachen (Sachfolgeschäden) und am bloßen Vermögen.
4. Leistungen, die aufgrund von Service-, Justierungs- und Reinigungs-arbeiten notwendig werden.
5. Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfeh-ler, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht werden.



Also wenn dein Tablet zB. um 23 Uhr aus dem Auto gestohlen wird, bekommst genau nix und die Versicherung hast auch noch umsonst gezahlt. Also ein Totalverlust von 570 Euro.

27.06.2014, 22:11 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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