KV Ist-Erhöhung bei Neuanstellung
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KV Ist-Erhöhung bei Neuanstellung
22.10.2014, 16:52:15
Hallo.
Bei würde zur Zeit eine Möglichkeit zum Arbeitsplatzwechsel ergeben.
Frühester Termin wäre mit Dezember.

Jetzt wollen die leider nicht so viel wie erhofft für mich bezahlen ;)
(Überlege aber trotzdem, weil es von den Aufgaben her interessanter wäre)

Die Frage ist, wenn ich im Dezember beginne und es gäbe eine KV Ist-Erhöhung, bekomme ich diese dann auch? (Oder gibt es einen bestimmten Stichtag, vor welchem man angstellt sein musste)

Wie würde das mit Eintritt "Jänner" aussehen?

Edit:
Erst mal danke für die Antworten!
Jetzt tut sich noch eine zweite Frage für mich auf:

Ich arbeite seit beinahe 4 Jahren in einem IT Unternehmen als Entwickler. (IT-KV)
Die neue Stelle wäre in der Vericherungsbranche (Versicherung Innendienst KV).

Hier gibt es im Kollektivvertrag den Passus über die (Erst)Einstufung und die Anrechnung von bisherigen Dienstzeiten:


(9) Innerhalb jeder Funktionsgruppe sind 7 Gehaltsstufen vorgesehen. Innerhalb jeder Funktionsgruppe
besteht jeweils ab dem 1. Jänner eines Jahres nach Vollendung von 2, 4, 6, 8, 11, 14
Dienstjahren, Anspruch auf Zeitvorrückung gemäß den Gehaltsansätzen der Gehaltstabellen (Anhang
A/2).

(10) Im Falle der erstmaligen Einreihung in das Funktionsgruppenschema im 1. Kalenderhalbjahr
zählt das Einreihungsjahr als volles Jahr, bei Einreihung im zweiten Kalenderhalbjahr zählt das
Einreihungsjahr für die Vorrückung nicht.

(11) Grundsätzlich ist die erstmalige Einreihung in die erste Gehaltsstufe einer Funktionsgruppe
vorzunehmen.

(12) Frühere Dienstzeiten in der selben oder einer höheren Funktionsgruppe dieses Funktionsgruppenschemas
sind im Höchstausmaß von 10 Jahren anzurechnen. Anrechenbare Dienstzeiten sind
vom Angestellten nachzuweisen.
Die Berechnung der Dienstzeit erfolgt stets nach ganzen Dienstjahren. Hiebei ist eine Dienstzeit von
mindestens sechs Monaten als ganzes Jahr zu zählen, eine Dienstzeit von weniger als sechs Monaten
nicht zu berücksichtigen. Diese Auf- oder Abrundungen bei der Zusammenrechnung von anrechenbaren
Vordienstzeiten werden nur einmal vorgenommen.


Aufgabenbereich wäre genau der selbe (Selbe Programmiersprache - nur Entwicklung)

MÜSSEN jetzt die Vordienstzeiten angerechnet werden oder nicht?

lg

27.10.2014, 13:03 Uhr - Editiert von _benji_, alte Version: hier
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