Fragen zur Parkverordnung
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Fragen zur Parkverordnung (21 Beiträge, 857 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Fragen zur Parkverordnung
13.12.2014, 16:23:05
Alle, die sich nun wirklich damit auskennen, bitte mal reinlesen:

Ich hatte dienstags, kurz vor Abfahrt nach Bad Gleichenberg, ein nettes Brieferl unterm Scheibenwischer. Ich hätte an dieser Stelle (siehe Fotos) "nicht entsprechend der Bodenmarkierungen" geparkt. Dazu einige Fragen.

    1. Was gilt vorrangig - die Beschilderung oder die Bodenmarkierung(en)?
    2. In diesem Fall eine Zusatzfrage, wenn 1.=Bodenmarkierung: Welche gilt? Es gibt dort drei verschiedene (siehe auch bei den Bildern): eine für Schrägparken nach links, eine für Schrägparken nach rechts, eine für parallel zum Gehsteig parken. Keine davon wurde entfernt, alle existieren noch in unterschiedlichem Alterungszustand, aber deutlich erkennbar.
    3. Wozu dient die Markierung, die von der Beschilderung im rechten Winkel zur Bordscheinkante verläuft (in einem der Bilder rot gekennzeichnet)?


Hier die Bilder:


#01: PKW steht vor dem Ende der Anrainerbeschilderung (ja, ich bin Anrainer).


#02: Schnauze steht innerhalb der (einen) Bodenmarkierung (das wird wahrschinlich wenig helfen).


#03: Das Ende der einen Bodenmarkierung plus Teil der Schrägparkermarkierung in die andere Richtung.


#04: Teile der Bodenmarkierung für Parken parallel zur Gehsteigkante (plus wirklich kläglicher Reste einer vierten Bodenmarkierung, die aber schon zu größen Teile abgetragen ist, während die gezeigetn Markierungen bei freien Stellplätzen noch wie intakt und gültig wirken)..


#05: Die bleue Markierung ist exakt die Stellung der Beschilderung, übertragen auf die Gehsteigkante. Links im Bild der Vorderbau meines PKW.

Es geht mir, um das gleich mal festzuhalten, NICHT um "Wieso gerade ich?", "Warum so teuer"?, "Mimimi!" oder "Wie vermeide ich eine Bezahlung, trotzdem die Strafe zu recht ausgesprochen wurde?", sondern um rechtliche Sicherheit.

Wenn also die Strafe zu recht besteht oder auch nicht, hätte ich gerne Links zu relevanten Quellen oder Zitaten mit Quellenangabe oder Verweise auf bereits ausjudizierte Verfahren. Und dafür danke ich schon jetzt ganz herzlich. :-)
  
Euer CWsoft
Galerien auf http://weinzettl.info
Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung