Gutschein im Nachhinein ungültig.
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Gutschein im Nachhinein ungültig.
Tec
08.01.2015, 14:27:30
Hallo liebes Forum,

ich bräuchte mal wieder euren Rat. Folgende Geschichte. Ich habe für meine Frau Ende September ein iPhone 6 online bei einem bekannten Versandhaus bestellt. Ich habe dort schon öfters eingekauft es ist aber nicht mein bevorzugter Händler. Grund für den Kauf war ein Gutschein über € 75,--.

Ich habe also bestellt und wie üblich mit Kreditkarte bezahlt. Der Gutschein wurde korrekt abgezogen – alle waren glücklich. Seither habe ich nichts mehr dort bestellt. Die Auslieferung hat sich erwartungsgemäß um ein Monat verzögert, aber Anfang November habe ich das iPhone erhalten, zusammen mit der Rechnung über den Betrag abzüglich Gutschein. Zudem erhielt ich per Mail die Info vom Versandhändler, dass der Betrag von der Kreditkarte abgezogen wurde und mein Kundenkonto ausgeglichen ist.

Ein Monat später habe ich dann einen Kontoauszug vom Versandhändler erhalten – den ich aber erst heute gefunden habe, weil ich dachte das ist Fake oder Phishing da ich alles bezahlt hatte und mein Konto ausgeglichen ist. Zudem habe ich auch 2 Zahlungsaufforderungen erhalten. Da ich nichts bestellt hatte, habe ich mal meine Kreditkartenabrechnung gecheckt –wurde alles korrekt abgezogen.

Also habe ich die Serviceline angerufen, und die haben mir mitgeteilt, dass der Gutschein nicht gültig war, da der nur für Teilzahlungen gegolten hätte und ich aber mit KK bezahlt habe. Da ich das nicht für korrekt erachte, wollte ich mich beschweren – schließlich hat mir das Bestellsystem des Versandhändlers gesagt, dass es geht und es kam nie eine Info dass der Gutschein ungültig wäre. Ich bekomme jetzt noch einen Rückruf von der Buchhaltung. Mal sehen was da heraus kommt.

Mittlerweile habe ich mein Kundenkonto überprüft und siehe da, genau nach Ablauf der Rückgabefrist laut Fernabsetzgesetz wurde der Gutschein fällig gestellt. Zufälle gibt’s.

Meine Frage an euch – soll ich die mittlerweile 100 Euro (inkl. Mahnspesen) als Lehrgeld abschreiben (sofern nix von der Buchhaltung kommt), oder das Ganze an den Konsumentenschutz weitergeben?

Besten Dank,

Tec


08.01.2015, 14:30 Uhr - Editiert von Tec, alte Version: hier
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