Re(5): Bauordnung => Fundamente sind noch vorhanden ... draufbauen möglich
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Re(5): Bauordnung => Fundamente sind noch vorhanden ... draufbauen möglich
20.02.2015, 15:36:19
Schaut leider sehr schlecht für dich aus, da dein Baukonsens  durch den Verfall  untergegangen ist, wenn das Haus nicht bei einer Katastrophe vor weniger als 5 Jahren zerstört wurde.

§ 33 Absatz 6 Steiermärkisches Baugesetz:

(6) Im Freiland dürfen über die Abs. 4 und 5 hinaus bestehende bauliche Anlagen im unbedingt notwendigen Abstand zum bisherigen Standort ersetzt werden, wenn
1.
sie infolge eines katastrophenartigen Ereignisses (wie z. B. Elementarereignisse, Brandschaden usw.) untergegangen sind und bei Einbringung des Bauansuchens der Zeitpunkt des Unterganges nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
2.
sich der Neubau im öffentlichen Interesse (Erfordernisse des Verkehrs, der Landesverteidigung oder des Hochwasser- oder Grundwasserschutzes) als erforderlich erweist.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (nicht verwirren lassen die ist noch zum alten Raumordnungsgesetz, es haben sich aber nur die Paragraphenbezeichnungen geändert):

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2012060010_20120410X02&ResultFunctionToken=3d6ed167-f298-4852-909b-82f7d29c5f68&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=&VonDatum=&BisDatum=20.02.2015&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Untergang+Konsens+Steiermark





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