Ausbildungskosten Rückerstattung wann gültig?
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Re(6): Ausbildungskosten Rückerstattung wann gültig?
07.03.2015, 07:42:34
Auch wenn du es als fair betrachtest, ich tu das nicht.


Aber die Themen Gehalt etc. werden ja sicher vor Deiner Zusage diskutiert worden sein, oder? Wenn mir an den Gegebenheiten etwas nicht passt und keine Verhandlungsbasis da ist, mache ich den Jobwechsel ja schon gar nicht. Hilft Dir jetzt aber auch nicht wirklich weiter.

Wurde vor Ausbildungsbeginn konkret für diese Schulung eine Vereinbarung für die Kostenrückerstattung mit Aufstellung der genauen Schulungskosten, Aliquotierungsplan etc. getroffen? Eine allgemeine Vereinbarung im Dienstvertrag ist nämlich zu wenig, das wurde vor ein paar Jahren geändert. Wenn das nicht gemacht wurde, kann sich der DG seine Kosten auf den Bauch picken... Siehe z.B hier:

http://www.deloittetax.at/2012/02/27/aktuelles-zur-ruckerstattung-von-ausbildungskosten/

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Dienstverhaeltnis/Aufloesung/Ausbildungskostenrueckersatz.html

***
Vereinbarung
Voraussetzung ist, dass sobald der Inhalt sowie die tatsächlichen Kosten aber auch das konkrete Ende der Ausbildungsmaßnahme bekannt sind, eine zulässige, sich auf die konkrete Ausbildungsmaßnahme beziehende Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers schriftlich vereinbart wird.

Vorsicht!
Eine allgemeine Vorwegvereinbarung im Arbeitsvertrag reicht für die Rückforderung der Ausbildungskosten nicht aus.
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