Thesaurierende ETF, Steuern
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Re(3): Thesaurierende ETF, Steuern
03.12.2015, 20:21:01
vielleicht hilft das:

Kapitalertragsteuerabzug für entsprechende Erträge ausländischer Fonds

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 ist die Möglichkeit geschaffen worden, auch für entsprechende Erträge ausländischer Fonds einen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Dies gilt für alle "ausschüttungsgleichen" Erträge, die nach dem 30. Juni 2005 als zugeflossen gelten. Da der (fiktive) Zufluss vorbehaltlich einer vorherigen Ausschüttung grundsätzlich vier Monate nach Ende des Fondsgeschäftsjahres erfolgt, gilt die Neuregelung somit für alle Fonds, deren Geschäftsjahr nach dem 28. Februar 2005 endet. Voraussetzung dafür ist, dass seitens des ausländischen Fonds eine tägliche Zinsmeldung, einschließlich des auf die Zinsen entfallenden Ertragsausgleiches, und eine jährliche Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge bei der Österreichischen Kontrollbank erfolgt. Erfolgen diese Meldungen, so ist von den ausschüttungsgleichen Erträgen ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Der Anleger muss diese Erträge nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Es entfällt dann auch die Sicherungssteuer.

http://www.fidas.at/index.php/de/news/archiv-2009/216-entfall-der-sicherungssteuer-bei-auslaendischen-investmentfonds.html

Blütenweiss ist der Fonds nur wenn er einen inländischen steuerlichen Vertreter hat, der die entsprechenden Meldungen durchführt.

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