Erbrecht bzw offene Frage
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Re(9): Erbrecht bzw offene Frage
17.01.2016, 01:00:44
http://www.muri-anwaelte.ch/documents/publikationen/mehrwert-des-unternehmens-im-scheidungsfall.pdf

Ist zwar Schweiz, aber im Kern ident mit unserem Recht. Letzter Satz des Zitats ist der succus.

Zitat:


Bei der Errungenschaftsbeteiligung ist jeder Ehegatte Eigentümer von zwei getrennten Gütermassen, seinem Eigengut und seiner Errungenschaft. Insge- samt bestehen somit vier Gütermassen. Die Eigentumsverhältnisse an den einzelnen Vermögenswerten werden durch den Güterstand nicht berührt. Jeder Ehegatte kann über sein Vermögen selbständig verfügen und es selb- ständig verwalten und nutzen. Es existiert kein eheliches Vermögen sondern zwei getrennte Vermögensmassen der Ehegatten. Jeder Vermögenswert ei- nes Ehegatten ist zwingend entweder seinem Eigengut oder seiner Errungen- schaft zuzuordnen. Eigengut ist, was der Ehegatte bei der Heirat mit in die Ehe brachte, oder was er während der Ehe unentgeltlich erwarb (Erbschaf- ten, Schenkungen). Errungenschaft ist, was der Ehegatte während der Ehe entgeltlich erwarb, so insbesondere der Arbeitserwerb sowie die Anschaf- fungen daraus.

Im Scheidungsfall wird der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung aufge- löst und jeder Partner erhält sein Eigengut zugesprochen. Ausserdem erhält jeder Gatte je die Hälfte seiner Errungenschaft sowie die Hälfte der Errungen- schaft des anderen Gatten.


17.01.2016, 01:01 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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Re: Erbrecht bzw offene Frage
16.01.2016, 14:01:53
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.792030.html

Wie sieht es aber aus mit der Lebensgefährtin bzw. Ehegattin der Söhne (die
zb. das Haus erben)?


Ja, das leidige Wesen der "einflussreichen Damen". Haben glücklicherweise überhaupt keine Bedeutung. Ausser natürlich es existiert hier wieder eine Berücksichtigung in einem Testament, Vermächtnis oder ähnlichem.

aber wie würde es in einem Streit/Trennungsfall sein?


Angenommen die Söhne treten das Erbe an und das Erbe geht in deren Besitz über. Ab hier tritt wiederum die Erbfolge wie gehabt in Kraft, sobald der Sohn dahinscheidet. In wie weit aber etwaige Unterhaltszahlungen oder gar Alimente auf soetwas Einfluss haben können, sobald der Besitzübertritt erfolgt ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Einzig die Lebensgefährtin ist ein, kann je nach Definition, Streitfaktor und kann/wird durch die Finger schauen.

(oder auch Sparbücher,Bargeld etc...)?


In deinem eigenen Sinne, schau um Gottes Willen, dass diese Dinge niemals im Nachlass aufscheinen. Auf soetwas wird nämlich auch zurückgegriffen, sobald es zu Streitigkeiten um Begräbniskosten usw. kommt. Bargeld und Sparbücher sollte man immer vor dem Ableben "regeln". Also schaut, dass man Zugang zu den Sparbüchern hat und deren Losungswort bzw. Legitimationsdaten kennt, um diese Werte zu sichern. Hier freut sich sonst nur der Staat.
Gleiches gilt für sonstige sehr leicht zu transportierende Güter, ein Ersatzschlüssel der Eltern ist immer ratsam.

pong


"Ein Gewitter reinigt die Luft", sagte ein Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug


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Re(7): Erbrecht bzw offene Frage
18.01.2016, 10:50:35
Die Ehe war ja noch nicht geschieden!

Zum Thema, warum die Gerichte quasi "gegen" das Gesetz entscheiden und das "Teilsame" sehr weit betrachten

Zitat:
Bei der Festsetzung dieser Ausgleichszahlung ist gemäß § 94 Abs 2 EheG von Billigkeitserwägungen auszugehen. Es kommt dabei nicht nur auf das Gewicht und den Umfang des Beitrages jedes Ehegatten zur Anschaffung des ehelichen Gebrauchsvermögens und zur Ansammlung der ehelichen Ersparnisse, auf das Wohl der Kinder und auf die nach § 81 Abs 1 EheG in Anschlag zu bringenden, sowie die nach § 83 Abs 1 EheG zu berücksichtigenden Schulden, sondern auch darauf an, dem vormaligen Ehegatten den Beginn eines neuen Lebensabschnittes tunlichst zu erleichtern.

Es ist daher anzustreben, die Folgen der Scheidung in wirtschaftlicher Hinsicht in einer für beide Teile möglichst ausgeglichenen Weise zu regeln (EvBl.1982/195, 7 Ob 551/84 u.a.). Hiebei ist auch zu berücksichtigen, daß es der eine Ehegatte dem anderen durch einen Verzicht auf einen den Lebens- und Einkommensverhältnissen in der Ehe angemessenen Konsum ermöglichte, eheliches Gebrauchsvermögen anzuschaffen bzw. Ersparnisse anzusammeln (JBl.1983, 316).

Den vormaligen Ehegatten sollen bei der Vermögensauseinandersetzung die bisherigen Lebensgrundlagen möglichst gewahrt und der Beginn eines neuen Lebensabschnittes tunlichst erleichtert werden (SZ 54/114, EvBl.1981/71 u.a.).

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19850509_OGH0002_0070OB00564_8500000_000

mfg lukas


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Re(5): Erbrecht bzw offene Frage
18.01.2016, 14:15:02
schau ich erzähl dir was:

Ich hab mir ein "Moped" gekauft und bezahlt, das ich aber aus Gründen, die hier keine Rolle spielen, nicht auf mich anmelden konnte. Ich habs auf die Frau angemeldet und bin damit gefahren. Juristisch war es also ihres, bezahlt hab aber ich alles, Kaufpreis ebenso wie laufende Kosten allein.

Bei der Scheidung wollte sie das als Alleineigentum darstellen und hat mir eine Unterlassungsklage angehängt, ich habe IHR Moped nicht zu benutzen. Das war eine Katastrophe für mich, denn dadurch war ich ohne FAhrzeug, weil mit "unserem" Auto war ja sie abgehauen.

Zum Glück gabs nur ganz wenige Tage später eine Verhandlung wegen der Scheidung, wo das natürlich zur Sprache kam.
Es lief darauf hinaus: wer das kauft, zahlt oder anmeldet, das ist völlig egal. Springender Punkt: ist es gemeinsam genutztes Ehegut? Und das war es in dem Fall nicht, SIE hatte keinen FS dafür, sie dürfte das Teil gar nicht fahren. Sie ist auch in 4J die ich das Ding hatte, niemals mitgefahren, es gab also niemals eine gemeinsame Nutzung, sie hatte nicht einmal einen Helm um auch nur theoretisch das Teil (mit)nutzen zu können.

Die ScheidungsrichterIN(!!) hat den Kopf geschüttelt, eben gemeint, wenn sie das nie (mit)benutzt hat, dann hat sie auch kein Nutzungsrecht daran erworben und DAMIT war die Sache vom Tisch. Es war MEIN Alleineigentum, sie mußte mir einen Kaufvertrag unterschreiben und ich schnellstmöglich auf mich ummelden. Aber aus der "Ehemasse" war das Ding mal draußen.

Nur soviel, wie es bei Scheidungen dann zugehen kann ;-)



mfg
AVS


statt https://forum.geizhals.at/t809723,6942576.html#6942576


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