Motorradausfahrt bitte freihalten
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Re(3): Motorradausfahrt bitte freihalten
29.02.2016, 12:52:27
muss immer eine Abschrägung vom Gehsteig zur Straße vorhanden sein, damit die
Ausfahrt als solches gilt?

Nein, nicht IMMER.
Aber es ist das wichtigste Kennzeichen einer Ausfahrt.
Wenn der Randstein nur 3cm hoch ist, kann die bauliche Abschrägung unterbleiben, weil technisch nicht nötig. (damit wurde auch bei mir damals argumentiert: Randstein nur 3,5cm, Abschrägung unnötig. Blöd war halt: im Bescheid war sie vorgesehen und die 12 anderen Ausfahrten in der Gasse, wo die Randsteinhöhe teilweise nur 2cm betrug, waren trotzdem ALLE abgeschrägt!).

Es kommt aufs Gesamterscheinungsbild an: ist die Ausfahrt als solche zu erkennen? Ja oder nein? Gibt es bauliche Maßnahmen, die diese MÖGLICHE Einfahrt von anderen Teilen der Straße erkennbar unterscheiden? Und da gibt es nur 3 Maßnahmen:
Abschrägung
Bodenmarkierung
die optisch unterschiedliche Ausführung des Gehsteigoberflächenbelages in Breite der Einfahrt (der berühmte geriffelte Gußasphalt)

Wenn NICHTS davon da ist, wie soll ich das dann erkennen? Auf meine Garagentür kann ich mir hängen oder Malen, was ich lustig bin, vom Arztschild bis zum Abschleppwagen. Rechtlich bindend ist das NICHT!

Ich kenne auch einige ehemalige Einfahrten, wo ALLE Merkmale einer Einfahrt erfüllt waren: MArkierung, Abschrägung, Belag und Schild an der Tür.
Dann ist die Genehmigung entzogen worden (weil Geschäft im Hof nicht mehr existiert) und die Abschrägung wurde entfernt.
Der Gehsteig ist weiter optisch unterschiedlich, das Schild an der Tür hängt noch und die Bodenmarkierung ist zwar alt und teilweise abgefahren, aber eigentlich noch erkennbar, nur die Abschrägung des 6cm-Randes wurde entfernt: traust dich hinstellen?

mfg
AVS


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