Anonymverfügung zu unrecht...
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Re(5): Anonymverfügung zu unrecht...
28.08.2016, 00:40:24
@sCHmIkOla

> hier gehts mir dann schon auch irgendwie ein wenig ums Prinzip.

Das ist zwar verständlich, doch überlege, ob du dir entsprechenden Aufwand und Ärger antun willst, um dann am Ende vielleicht noch mehr zu zahlen.
Vergiß nicht:
Wir sind in Österreich nach Albanien wohl das einzige europäische Land, wo man für Verkehrsstrafen ohne Beweis einfach den Halter belangen kann und dieser dann sogar zur Auskunft verpflichtet ist, während es im Strafrecht üblich ist, daß einem die Schuld bewiesen werden muß und man ein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Daß Polizisten "auf Grund ihrer Erfahrung" einfach schätzen dürfen und unüberprüfbare Laserpistolenmessungen, wo man nicht einmal sofort angehalten wird,  zulässig sind, kommt noch dazu.
Nachdem Anonymverfügungen ursprünglich nur bis ATS 1000,--, was jetzt wohl € ~100,-- sein werden, vorgesehen sind, um eine schnelle und vor allem den Halter/Fahrer nicht (für das nächste Verkehrsdelikt) belastende Strafmöglichkeit zu schaffen, wird der Betrag wohl nicht allzu groß sein.
Wenn du nicht reagierst, bekommst du einen Strafbefehl, der deutlich teurer sein wird.
Dem kannst du dann widersprechen und hast dann das Risiko, daß es dann nochmals teurer werden kann, falls deinem Widerspruch nicht stattgegeben wird.
Eine theoretische Chance auf Erfolg hast du nur, wenn du hieb- und stichfest nachweisen kannst, daß weder du, noch jemand anderer an diesem Tag mit dem Auto dort gefahren sein kann, was aber wohl kaum gelingen wird.



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Re: Anonymverfügung zu unrecht...
21.08.2016, 12:55:40
Ein krimineller Zeitgenosse könnte eine Kennzeichentafel gefälscht haben mit Deiner Autonummer.

Ich habe sowas vor Jahrzehnten einmal erlebt. Zum Zeitpunkt der Erhebung der Exekutive auf Grund einer Geschwindigkeitsüberschreitung hatte ich meinen PKW mit dieser Autonummer bereits über ein Jahr abgemeldet gehabt - ich wurde trotzdem in Wien vorgeladen und befragt ...

Du benötigst jedenfalls - am Besten - mehrere Zeugen, die Deine Anwesenheit an einem anderen Ort bestätigen können.

zweiter Vorfall:
Ich konnte in einem ähnlichen Fall acht Zeugen benennen, dass ich zu einem bestimmten, mir vorgeworfenen Ereignis und Uhrzeit (Erschrecken und "Behindern" eines Autolenkers durch einen Entgegenkommenden der im Rallye-Drift eine Haarnadelkurve durchfahren hat)  bei einer Geburtstagsfeier gewesen bin und dass mein Auto an diesem Tag am Abend 2 Stunden vor der Wohnung des Anzeigers (Auto-Versicherungsmakler) eingeparkt war als ich eine meiner Tanten nach der Feier nach hause gefahren hatte - und der Anzeiger vermutlich dort meinen PKW gesehen hatte und der Meinung gewesen wäre auf Grund eines großen Werbe-Aufklebers er hätte mein Auto in dieser Kurve gesehen ...
Die Sache ging damals 3x hin und her:
Wagenfarbe stimmte nicht ganz - in der ersten Niederschrift der Anzeige stand: ein "braunes" Auto; ich entgegnete mein Auto hat die Farbe "Chinchilla" und ist grau; worauf der Anzeiger entgegnete das ihn behindernde Auto wäre "chinchilla"-farbig gewesen ...
Ich erfuhr bei dieser Gelegenheit auch noch dass der Anzeiger bei der Firma - für die der Werbeaufkleber am Auto vorhanden war - nachgefragt hatte, welche Leute mit so einem Aufkleber an ihrem VW-Käfer unterwegs sind - und man ihm dort meine Personalien gegeben hatte ...
-> Ich konnte daraufhin bei meiner Befragung glaubhabt machen, dass 3 Dutzend dieser Aufkleber angefertigt worden waren (unter meiner Beteiligung) ...
Die Exekutive hat mir damals geglaubt und meine 8 Zeugen - durchwegs ältere und seriöse Personen in dieser Stadt - nicht einmal befragt.

22.08.2016, 15:07 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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