Universal mit 30 Tage Rückgabe
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Re(3): Universal mit 30 Tage Rückgabe
02.11.2016, 18:19:12
Also nachdem du so alle paar Minuten ein neues Posting zu "deinem Fall" schreibst, habe ich mir erlaubt, deine Bewertung im Detail zu lesen. Tja, das hättest du offensichtlich auch beabsichtigt. ;)

u gehst davon aus, dass du jeden Schaden selbst verursachen könntest - und der müsste dann von der Garantie gedeckt werden. Dass das nicht so ist, wirst du wohl in deinem unendlichen Grant nicht mehr wissen wollen. Aber wohl einmal gewusst haben. Mit dem Hammer draufhauen ist nicht. Ins Wasser schmeißen ist nicht. Etc.

Du schreibst "...die 2 Jahre Garantie hat man sowieso bei jedem Samsung Handy ohne das Handy extra irgendwohin einschicken zu müssen." Das ist falsch. Wie sollten eine Reparatur oder ein Austausch denn sonst funktionieren. Na gut, du kannst es irgendwohin TRAGEN, aber wo ist da dann der Unterschied?

Du scheinst auch davon auszugehen, dass die Samsung-Garantie auch jeden von dir selbst verursachten Schaden abdeckt. Das ist (selbstverständlich) auch falsch. Sonst gäbe es Millionen Benutzer, die ihr Handy gegen Ende der Garantiezeit schrotten, um ein neues bzw. generalüberholtes zu bekommen. Aber das ist dir ohnehin klar.

Du schreibst, die AK hätte gemeint, "die" wären in der Beweispflicht. Aha. Mit wem hast du denn dort gesprochen? So allgemein formuliert ist das nämlich einfach falsch.

Im Übrigen, bevor wir's vergessen: Bei Universal steht: "Ihre Garantieansprüche erfüllen wir garantiert 3 volle Jahre lang". Was sind Garantieansprüche? Dazu gibt es Garantiebedingungen - wie zu jeder Garantie jedes Garantiegebers. Dort steht dann auch genau, was die Garantie unter welchen Bedingungen umfasst und was als Garantieanspruch geltend gemacht werden kann - und was nicht.

Du hast so viel geschrieben über die bösen "Anderen", dass du ganz vergessen hast, zu schreiben, welchen Fehler "die Anderen" denn gefunden hätten, den sie dir nun anlasten wollen? Sturzschaden? Wassereintritt? Büroklammer innewendig? Cola Zero im Gerät?

DAS wäre mal eine sinnvolle Information gewesen. Aber das ist hier nicht wichtig. Viel wichtiger ist es doch, "denen durt" so richtige eine reingesemmelt zu haben. ) Mit Anlauf. Gell?

Oh Gott, oh Gott!

P.S.: Ich kritisiere hier nicht (d)eine grundsätzlich Kritik, sondern nur dein wütendes und zielloses Um-Dich-Schlagen. Aus deinen vielfachen Ausführungen kann ich nicht erkennen, was denn nun wirklich passiert ist, und nicht mal ansatzweise, wer von Euch beiden "im Recht" sein könnte.


Euer
CWsoft Galerien auf
http://weinzettl.info
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Re(6): Universal mit 30 Tage Rückgabe
03.11.2016, 23:34:22
Bin zwar nicht die Vanessa, aber ich hätt da eine Frage an den großen "Meister": Dir muss ja auch unendlich fad sein, oder?

Deine Antworten auf Vanessa erinnern mich ein wenig an eine Mischung aus dem Schüler "Bitte, Herr Lehrer, ich weiß was, am Schxxxhaus brennt Licht!" und dem Oberlehrer nach dem Pensionsschock - dabei ist es weithin bekannt, dass sich viele Firmen durch den vermeintlichen "Wasserschaden" vor sämtlichen Leistungen drücken:

http://diepresse.com/home/techscience/mobil/1411215/HandyGarantie_Der-Trick-mit-dem-Wasserschaden

Dazu muss man auch der Vanessa nicht Dinge unterstellen, die sie nicht behauptet hat, so wie Du es hier machst:

Du wirfst Universal Versand also vor, den Wasserschaden (in betr... Absicht)
selbst verursacht zu haben? Weil irgendwer muss es schließlich gewesen sein,
soweit sind wir unsicher einig, oder? Korrodierte Bauteile, selbst verletzte
Wassermarken, entstehen nicht vor alleine.

Starke Sache: "Techniker eines Versandhauses beschädigt Kundengerät vorsätzlich."


Geht es noch? 8-O Der Einzige, der hier mit Unterstellungen arbeitet, bist Du!

Aber unter uns: Sie wird es natürlich für 2 Wochen in den Spülkasten gelegt und es dann zu Universal eingeschickt haben... !:-) Sind ja alle Leute doof, siehe Link von der Presse. Und die Leute von der AK und vom VKI sind auch alles Vollkoffer... Sag, bietest Du Workshops an? Wäre sehr interessiert!

Weißt Du, werter CWsoft: Es ist eines, sich mit einem Schaden befassen zu müssen, den man nach eigenem Ermessen nicht herbeigeführt hat. Da ärgert man sich, und ist auch entsprechend gefrustet. Sich dann aber auch noch mit selbstgefälligen Leuten wie Dir in Foren rumstreiten zu müssen, ist starker Tobak. Denn allein mit dem letzten Posting zeigst Du, um was es Dir in Wirklichkeit geht. Nicht umsonst heißt ein Sprichwort: Wer überall seinen Senf dazu gibt, kommt schnell in den Verdacht... ;-)

Einen schönen Gruß vom Bürohengst! (dem in seiner Karriere schon 3 Telefone in diverse Flüssigkeiten gefallen sind, und alle haben weiter funktioniert!)

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Re(4): Universal mit 30 Tage Rückgabe
02.11.2016, 23:52:39
Ich hab irgendwie den Eindruck, dass Universal Versand bei den Begriffen (Garantie/Gewährleistung) etwas durcheinander bringt oder bewusst täuscht.

Zum einen gibt es bei der Beschreibung der "XXL-GARANTIE 3 JAHRE SICHERHEIT!" die merkwürdige Beschreibung:
2 Jahre haben alle - Universal hat mehr! 3 Jahre GRATIS auf alle Artikel! Wo gibt's das sonst? Jetzt 1 Jahr Zusatzgarantie ohne Aufpreis! = 3 Jahre XXL-Garantie auf alle Artikel*.

Nachdem definitiv nicht alle Artikel 2 Jahre Garantie haben, liegt hier schon die Vermutung nahe, dass hier eigentlich Gewährleistung gemeint sein könnte, obwohl man irritierenderweise von Garantiescheinen spricht. Gleichzeitig verweist man in der Beschreibung auf die AGB.

In den AGB findet man unter Punkt 17 dann das:
Ihre Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Universal verlängert die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 auf 36 Monate ab Erhalt der Ware. Eine allfällige von einem Dritten (Hersteller, Importeur, etc.) gewährte Garantie ist der Produktbeschreibung, die der Ware beigelegt ist, zu entnehmen. Dadurch wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht eingeschränkt.

Okay, es geht also wirklich um Gewährleistung und ich glaube, dass den meisten klar sein dürfte, dass eine 3-Jahre-Gewährleistung ziemlich zahnlos ist (zumindest solange die 6-Monate-Beweislastumkehr-Grenze nicht auch verbessert wird). Da hätte man eigentlich auch gleich 10 Jahre "herschenken" können.

Aber wozu macht man bei ihr nach mehr als 2 Jahren Gebrauch dann das ganze Theater mit dem Einschicken, Wasserschadenvorwurf usw. In dieser Phase müsste der Kunde doch eigentlich beweisen bzw. glaubhaft machen, dass das Gerät schon bei Kauf kaputt war, was bei dem genannten Fall eigentlich fast unmöglich ist.


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