Re(3): Universal mit 30 Tage Rückgabe
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Universal mit 30 Tage Rückgabe (27 Beiträge, 863 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.  Re: Universal mit 30 Tage Rückgabe  (TheTrumpeter am 30.09.2016, 15:51:35)
.  Re: Universal mit 30 Tage Rückgabe  (Vanessa1980 am 02.11.2016, 09:48:46)
.  Re: Universal mit 30 Tage Rückgabe  (AVS_reloaded am 02.11.2016, 09:54:59)
...  Re(3): Universal mit 30 Tage Rückgabe  (Georg74 am 02.11.2016, 18:09:19)
...
Re(3): Universal mit 30 Tage Rückgabe
02.11.2016, 18:19:12
Also nachdem du so alle paar Minuten ein neues Posting zu "deinem Fall" schreibst, habe ich mir erlaubt, deine Bewertung im Detail zu lesen. Tja, das hättest du offensichtlich auch beabsichtigt. ;)

u gehst davon aus, dass du jeden Schaden selbst verursachen könntest - und der müsste dann von der Garantie gedeckt werden. Dass das nicht so ist, wirst du wohl in deinem unendlichen Grant nicht mehr wissen wollen. Aber wohl einmal gewusst haben. Mit dem Hammer draufhauen ist nicht. Ins Wasser schmeißen ist nicht. Etc.

Du schreibst "...die 2 Jahre Garantie hat man sowieso bei jedem Samsung Handy ohne das Handy extra irgendwohin einschicken zu müssen." Das ist falsch. Wie sollten eine Reparatur oder ein Austausch denn sonst funktionieren. Na gut, du kannst es irgendwohin TRAGEN, aber wo ist da dann der Unterschied?

Du scheinst auch davon auszugehen, dass die Samsung-Garantie auch jeden von dir selbst verursachten Schaden abdeckt. Das ist (selbstverständlich) auch falsch. Sonst gäbe es Millionen Benutzer, die ihr Handy gegen Ende der Garantiezeit schrotten, um ein neues bzw. generalüberholtes zu bekommen. Aber das ist dir ohnehin klar.

Du schreibst, die AK hätte gemeint, "die" wären in der Beweispflicht. Aha. Mit wem hast du denn dort gesprochen? So allgemein formuliert ist das nämlich einfach falsch.

Im Übrigen, bevor wir's vergessen: Bei Universal steht: "Ihre Garantieansprüche erfüllen wir garantiert 3 volle Jahre lang". Was sind Garantieansprüche? Dazu gibt es Garantiebedingungen - wie zu jeder Garantie jedes Garantiegebers. Dort steht dann auch genau, was die Garantie unter welchen Bedingungen umfasst und was als Garantieanspruch geltend gemacht werden kann - und was nicht.

Du hast so viel geschrieben über die bösen "Anderen", dass du ganz vergessen hast, zu schreiben, welchen Fehler "die Anderen" denn gefunden hätten, den sie dir nun anlasten wollen? Sturzschaden? Wassereintritt? Büroklammer innewendig? Cola Zero im Gerät?

DAS wäre mal eine sinnvolle Information gewesen. Aber das ist hier nicht wichtig. Viel wichtiger ist es doch, "denen durt" so richtige eine reingesemmelt zu haben. ) Mit Anlauf. Gell?

Oh Gott, oh Gott!

P.S.: Ich kritisiere hier nicht (d)eine grundsätzlich Kritik, sondern nur dein wütendes und zielloses Um-Dich-Schlagen. Aus deinen vielfachen Ausführungen kann ich nicht erkennen, was denn nun wirklich passiert ist, und nicht mal ansatzweise, wer von Euch beiden "im Recht" sein könnte.


Euer
CWsoft Galerien auf
http://weinzettl.info
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....  Re(5): Universal mit 30 Tage Rückgabe  (CWsoft am 03.11.2016, 06:51:52)
......  Re(6): Universal mit 30 Tage Rückgabe  (Georg74 am 03.11.2016, 16:30:49)
.......  Re(7): Universal mit 30 Tage Rückgabe  (CWsoft am 03.11.2016, 20:45:06)
........  Re(8): Universal mit 30 Tage Rückgabe  (Georg74 am 03.11.2016, 21:14:56)
....  Re(4): Universal mit 30 Tage Rückgabe  (Thing am 02.11.2016, 23:52:39)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung