Re(4): Universal mit 30 Tage Rückgabe
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.  Re: Universal mit 30 Tage Rückgabe  (TheTrumpeter am 30.09.2016, 15:51:35)
.  Re: Universal mit 30 Tage Rückgabe  (Vanessa1980 am 02.11.2016, 09:48:46)
.  Re: Universal mit 30 Tage Rückgabe  (AVS_reloaded am 02.11.2016, 09:54:59)
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Re(4): Universal mit 30 Tage Rückgabe
02.11.2016, 23:52:39
Ich hab irgendwie den Eindruck, dass Universal Versand bei den Begriffen (Garantie/Gewährleistung) etwas durcheinander bringt oder bewusst täuscht.

Zum einen gibt es bei der Beschreibung der "XXL-GARANTIE 3 JAHRE SICHERHEIT!" die merkwürdige Beschreibung:
2 Jahre haben alle - Universal hat mehr! 3 Jahre GRATIS auf alle Artikel! Wo gibt's das sonst? Jetzt 1 Jahr Zusatzgarantie ohne Aufpreis! = 3 Jahre XXL-Garantie auf alle Artikel*.

Nachdem definitiv nicht alle Artikel 2 Jahre Garantie haben, liegt hier schon die Vermutung nahe, dass hier eigentlich Gewährleistung gemeint sein könnte, obwohl man irritierenderweise von Garantiescheinen spricht. Gleichzeitig verweist man in der Beschreibung auf die AGB.

In den AGB findet man unter Punkt 17 dann das:
Ihre Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Universal verlängert die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 auf 36 Monate ab Erhalt der Ware. Eine allfällige von einem Dritten (Hersteller, Importeur, etc.) gewährte Garantie ist der Produktbeschreibung, die der Ware beigelegt ist, zu entnehmen. Dadurch wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht eingeschränkt.

Okay, es geht also wirklich um Gewährleistung und ich glaube, dass den meisten klar sein dürfte, dass eine 3-Jahre-Gewährleistung ziemlich zahnlos ist (zumindest solange die 6-Monate-Beweislastumkehr-Grenze nicht auch verbessert wird). Da hätte man eigentlich auch gleich 10 Jahre "herschenken" können.

Aber wozu macht man bei ihr nach mehr als 2 Jahren Gebrauch dann das ganze Theater mit dem Einschicken, Wasserschadenvorwurf usw. In dieser Phase müsste der Kunde doch eigentlich beweisen bzw. glaubhaft machen, dass das Gerät schon bei Kauf kaputt war, was bei dem genannten Fall eigentlich fast unmöglich ist.


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