Re(3): frage bzgl anonymverfügung
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Re(3): frage bzgl anonymverfügung
ese
21.10.2016, 10:08:28
edit: ich hab mich bei den begriffen vertan (soooo lange schon weder das eine noch das andere gehabt, sorry) und hab anonymverfügung und lenkererhebung verwechselt - und behaupte somit das gegenteil von "mir ist das schon mal gelungen". orginal-post lass ich trotzdem stehen, inhaltlich stimmt alles, bis auf die kleine ungenauigkeit, dass "anonymverfügung" durch "lenkererhebung" zu ersetzen ist. bei einer anonymverfügung wird das wohl wirklich nicht gehen, das verfahren zu stoppen. ev. kommt aber vor einer strafverfügung ohnehin eine lenkererhebung? /edit_off

mir ist das schon mal gelungen bei einer drohenden parkstrafe in wien - vor vielen jahren.

sachverhalt: parkpickerlbezirk, auto stand quasi vor der haustür, winter, semesterferien, schneelage, windschutzscheibe zugeschneit, wir aber mit dem zug im winterurlaub (also abwischen nicht möglich), pkw auf mich und meinen LG zugelassen, parkpickerl auf meinen LG ausgestellt (der im zulassungsschein an zweiter stelle stand).

nach erhalt der anonymverfügung anruf bei der MA irgendwas - von dort auskunft erhalten, ich soll ihnen diese infos schriftlich zukommen lassen. anonymverfügung ausgefüllt (also: auto wurde niemandem überlassen bzw. war sich selbst überlassen), beigelegt kopien von parkpickerlbescheid, zulassungsschein und zugfahrkarten.

nie mehr was gehört.

21.10.2016, 12:25 Uhr - Editiert von ese, alte Version: hier
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