Re: Taubenplage - Pflichten des Vermieters
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Taubenplage - Pflichten des Vermieters
22.10.2016, 16:08:30
Ich habe ein kleines Taubenproblem bei meiner Mietwohnung das nun aber völlig aus dem Ruder läuft.

Bevor ich eingezogen bin hat der Vermieter ein Taubennetz angebracht, allerdings auf der Innenseite der Balkonbrüstung. Es ist nun den Flugratten möglich, auf der Balkonbrüstung und am Sockel davor aufzusitzen. Diese Möglichkeit nutzen etwa 25 Viecher derzeit auch gut aus Die getrocknete Taubenkacke, Federn usw. bläst der Wind natürlich dann direkt auf den Balkon und der Vorsprung wo die Viecher sitzen ist komplett zugekackt - mittlerweile in mehreren Schichten vermute ich.

Eine Zustimmung zur permanenten Montage von Taubenstacheln wurde nicht erteilt, ansonsten heißt es seitens der Hausverwaltung lapidar "Wir suchen längerfristig eine dauerhafte Möglichkeit", das dauert aber länger".

Meine Fragen dazu: Inwieweit ist der Vermieter verpflichtet bei der Problemlösung zu helfen?
Muss er die Zustimmung zu den Taubenstacheln erteilen bzw. muss er die Anbringung zahlen?
Habe dazu die Grazer Gesundheitsschutzverordnung nachgelesen?

( 2 ) Die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von verbauten Grundstücken sind verpflichtet, auf ihre Kosten alle jene Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, das Aufsitzen und Nisten von Tauben zu verhindern; insbesondere sind Einflugöffnungen in Dachböden, leer stehende Räume und dergleichen durch Drahtmaschengitter oder auf andere zweckmäßige Art zu verschließen; vorhandene Nester und Eier sind zu entfernen.

Nachdem der Balkon aufgrund der ständigen Verschmutzung nicht nutzbar ist (habe sogar schon einen eigenen Taubenkotstaubsauger) geht eine Mietminderung (Vollanwendungsbereich MRG, allerdings mit einem Lagezuschlag der nahezu unverschämt ist)?

Und letztlich auch die Frage, wer ist verpflichtet die Reinigung des völlig zugekackten Vorsprungs hinter der Brüstung zu übernehmen? Ich habe keine große Lust da ranzugehen weil diese Taubenkacke ja auch gesundheitsschädlich ist.

Als provisorische Maßnahme habe ich vor NATO-Draht über den Vorsprung zu legen - links und rechts festgebunden. Kann der Vermieter dagegen Einwände erheben?

Die üblichen Abwehrmethoden (Glitzerzeugs, Rabe, Windspiel, Ultraschall) habe ich alle schon durch und sind wirkungslos, Gift gibt es leider keines mehr und Rattengift traue ich mich nicht weil auf der Wiese darunter Hunde gehen die ich nicht zum Kollateralschaden machen möchte.



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 (Bucho am 22.10.2016, 16:33:30)
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