Rechtliche Frage - Rennrad fahren in der Gruppe
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Rechtliche Frage - Rennrad fahren in der Gruppe
09.03.2017, 20:00:53
aus gegebenem anlass: auf FB hat jemand eine strafverfügung bekommen, weil er in einer gruppe rennrad fuhr (war anscheinend eine trainingsfahrt), dabei der vor ihm zu sturz kam (oder whatever) und er ihm hinten rein fuhr (samt - in dem fall anscheinend - mehr oder weniger glimpflichen personenschaden - weiß nicht, wodurch genau verursacht; vom vorderen selbst oder durch den aufprall des hinteren).
die strafverfügung wurde mit der begründung ausgestellt, der hintere hätte zu wenig abstand gehalten um rechtzeitig anhalten zu können.

der sachveralt, wie er in der anzeige beschrieben wird stimmt ja prinzipiell (zu wenig abstand laut stvo). und ist natürlich bei jeder "normalen" (rad)fahrt ein glasklares vergehen. beim rennradfahren / training / (hobby-)rennen in der gruppe ist eine derartige fahrweise aber üblich. ich denke, als teilnehmer an so einer fahrt gehe ich dieses risiko doch absichtlich und wissentlich ein!?

laut den kommentaren hat übrigens nicht der zu schaden gekommene anzeige erstattet, sondern die polizei (nehme an der unfall zog rettungseinsatz nach sich und die anzeige erfolgte somit automatisch)

hier sind ja einige juristen am start - geht sowas tatsächlich durch?

das ist ja wie, wenn ich auf einen selbstmordversuch mit einer anzeige wegen versuchten mordes reagiere, oder??

was mich persönlich daran nämlich beunruhigt: wenn das so rechtens und richtig ist, steht jeder teilnehmer eines hobbettenrennens (und das bin ich so ab und zu) mit einem fuß im häfen! natürlich hält hier absolut niemand den erfoderlichen abstand (windschattenfahren) und absolut jeder weiß das. und da fahren oft leute mit, die noch dazu so überhaupt nicht in einer gruppe fahren können - sprich, das risiko eines crashes durch fehlverhalten des vorderen ist eigentlich noch viel höher...

und (falls jemand lust/zeit hat noch rein aus interesse) eine zusatzfrage: wie ist dieser sachverhalt bei "profi"-veranstaltungen?

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Re: Rechtliche Frage - Rennrad fahren in der Gruppe
10.03.2017, 07:15:46
Bei jeder Körperverletzung im Straßenverkehr kommt es automatisch zu der Anzeige.

Wenn es überhaupt zu einer Einvernahme kommt, werden die Zeugen bestätigen, dass es sich um eine gemeinsame Trainingsausfahrt mit den bekannten Risiken gehandelt hat und der Akt wird geschlossen.

EDIT: Guter Lesestoff, leider für DE, sollte aber bei uns gleich sein:
https://www.rechtstipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/wie-urteilen-die-gerichte-bei-sportunfaellen

Zitat: Radsport  

•Das OLG Celle hat den Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Radrennfahrers bejaht, der von dem vorausfahrenden Radrennfahrer, den er überholen wollte, zu Fall gebracht worden war. Der vorausfahrende Radfahrer war sogenannte „Wellen“  gefahren, indem er jeweils sein Rad um einige Meter nach rechts hinüberzog. Mit der dritten „Welle“ hatte er den Geschädigten zu Fall gebracht, der mit seinem Vorderrad bereits in Höhe des Tretlagers des Rades des Schädigers war. Das OLG Celle sah in diesem Verhalten einen groben Regelverstoß.
OLG Celle, Urteil vom 7.11.1984, 9 U 17/84 (n. v.)  


•Ein besonderes Gefährdungsrisiko hat das LG Heilbronn für die Teilnahme an einer Radfernfahrt bejaht. Hierbei fahren die Teilnehmer nämlich über größere Strecken im Pulk, fahren also dicht neben- und hintereinander. Plötzliche, auch ruckhaft ausgeführte Positionswechsel seien beim Fahren sportlicher Radfahrer im Pulk nichts Außergewöhnliches, sondern die Regel.

Bringt jemand einen anderen durch eine, wenn auch leicht fahrlässig ausgeführte, Ausweichbewegung zu Fall, so liegt dieses Verhalten noch innerhalb der durch die „gemeinsame Selbstgefährdung“ gezogenen Grenzen und führt deshalb nicht zur Haftung.
LG Heilbronn, Urteil vom 4.9.1989, VersR 1990 S. 1286




10.03.2017, 08:58 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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