Re(2): Hoverboard
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.  Re: Hoverboard
 (Mr L am 17.04.2017, 20:04:44)
..  Re(2): Hoverboard
 (peter1935 am 17.04.2017, 21:32:19)
...  Re(3): Hoverboard
 (Mr L am 17.04.2017, 21:39:26)
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 (user86060 am 17.04.2017, 22:00:40)
....  Re(4): Hoverboard  (Bucho am 18.04.2017, 16:52:29)
.....  Re(5): Hoverboard
 (user86060 am 18.04.2017, 16:58:43)
...  Re(3): Hoverboard
 (cwa am 18.04.2017, 09:41:51)
.  Re: Hoverboard
 (to_markus am 17.04.2017, 22:48:13)
..  Re(2): Hoverboard
 (Bart Simpson am 18.04.2017, 10:26:55)
...  Re(3): Hoverboard  (user86060 am 18.04.2017, 12:07:15)
...  Re(3): Hoverboard  (to_markus am 19.04.2017, 15:52:41)
.  Re: Hoverboard
 (Gukerl am 18.04.2017, 06:15:10)
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 (schnorrer75 am 18.04.2017, 07:33:54)
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 (hover am 18.04.2017, 08:17:37)
..  Re(2): Hoverboard  (*patrick star* am 20.04.2017, 22:23:40)
.  Re: Hoverboard
 (thE am 18.04.2017, 14:12:01)
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 (C.Zimmi am 18.04.2017, 15:51:55)
..
Re(2): Hoverboard
18.04.2017, 16:33:57
Aufgrund der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit Hoverboards
raten die Experten von einer Verwendung auf Gehsteigen, Fußgängerzonen und
öffentlichen Straßen und Flächen, auf welchen die Straßenverkehrsordnung
(StVO) gilt, ab.

was bleibt denn dann noch übrig, wenn die Parks jetzt schon die längste Zeit Fahrradverbote am Eingang haben??! Vorzimmer und Balkon? ?-)?-)

Ohne jetzt eine Wertung zu irgendeinem der fraglichen Sportutensilien (der einzige gemeinsame Nenner, den man drüberstülpen kann) an sich abzugeben:
Wir haben jetzt in freier Wildbahn:
*) Fahrräder in StVO-konformer und bedingt zulässiger Ausstattung
*) E-Bike <= 250W und drüber (dann kennzeichen- und versicherungspflichtig => quasi Moped)
*) E-Mopeds detto
*) Skateboards (und diese ziemlich behindert aussehenden einspurigen Ableger)
*) Inline-Skates
*) Einräder
*) Tretroller
*) Segway und Hoverboards, sowie einrädrige Exoten
*) dazu noch als Spielzeug klassifizierte Fahrräder, Tretautos usw. für Kleinkinder

bei 2/3 der Liste muß man de facto überlegen, wo man sich damit bewegen darf bzw. unter welchen Umständen, Ausnahmen, ob mit Schrittempo, auf welchem Weg/Spur/Fahrbahn/Radweg usw.usf. und dann noch die Sache mit Versicherungen, die natürlich jede rechtliche Unwägbarkeit als Grund für Leistungsverweigerung heranziehen.

Ich sehe Zeiten aufkommen, wo jedes Vehikel mit Bluetooth-gesteuerten Pflichtbremsen versehen ist, wo eine zugehörige App, die sowohl mit einer juristischen DB als auch Versicherung verbunden ist, und  abhängig von
*) Besitzer/Alter/Kranken-/Verletzungshistorie
*) Ort (via GPS oder Near-Field-Tags o.ä.)
*) Versicherungsstatus, Tageszeit (Stoßzeiten in Öffis !)
*) Spur/Bahn <-> Geschwindigkeit
*) gemessenem Zustand des Fahrers
*) Jahreszeit/Witterung (Glatteis und Aquaplaning!!!)
usw.
jederzeit den Fahr^h^h^h^hBeförderten abrupt abbremsen und mit einer Verwarnung belehren wird. Wer "Demolition Man" u.ä. gesehen hat, kann sich ausrechnen, was danach gefordert wird.

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...  Re(3): Hoverboard  (C.Zimmi am 18.04.2017, 21:00:40)
 

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