Re: Netto-Exportpreis aus D
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.  Re: Netto-Exportpreis aus D  (zeddicus am 09.06.2017, 13:09:24)
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Re: Netto-Exportpreis aus D
24.06.2017, 11:33:51
Hi,

vorweg die kurze Antwort: du kannst als Privatperson nicht zum Netto-Exportpreis kaufen.

Nachdem ich die letzten 20 Jahren einige Fahrzeuge aus D und GB zur Eigennutzung importiert und zugelassen, und sowohl von Privat, als auch von Händlern, mit und ohne ausgewiesener MwSt. gekauft habe, muss ich da auch noch kurz meinen Senf dazu geben (ich hoffe, das wird jetzt nicht zu kompliziert und ich gebe das einigermassen verständlich wieder).

Ein Händler kann gebrauchte Fahrzeuge sowohl mit und ohne ausgewiesener MwSt. anbieten, das kommt auf die Vorgeschichte, bzw. den Vorbesitzer des Fahrzeuges an:

.) war der Vorbesitzer privat, konnte der nie die MwSt. geltend machen, er bezahlte also den Brutto-Preis als Neuwagen, und wird diesen demnach auch immer ohne ausgewiesener MwSt. weiter verkaufen. Verkauft er das Fahrzeug also an einen Händler, kann der es auch wiederum nur ohne ausgewiesener MwSt. weiterverkaufen.

.) Bei geschäftlich genutzten Fahrzeugen kann die bei Neukauf ausgewiesene MwSt. geltend gemacht werden, der Besitzer kann das Fahrzeug also letztendlich zum Netto-Preis kaufen. Falls er es nun an den Händler verkauft oder zurück gibt, ist das wiederum ein Netto-Verkaufspreis.

Kauft dieses Fahrzeug nun jemand...

.) als Privatperson, muss der den Brutto-Preis bezahlen, da der Händler die MwSt. verrechnen und an das Finanzamt abführen muss. (btw: die MwSt. ist keine Marge !!!)
.) der das Fahrzeug aber geschäftlich weiter nutzen wird, bezahlt der meistens zwar auch den Brutto-Preis, kann aber die MwSt. dann, nach entsprechendem Nachweis, vom Finanzamt rückfordern.

Im Export-Fall sieht das so aus:
.) Kauf als Privatperson: es muss der Brutto-Preis bezahlt werden, also incl. MwSt.
-> diese kann dann auch nicht mehr rückgefordert werden.
.) Kauf als Firma: es muss nur der Netto-Preis bezahlt werden, also excl. MwSt.
-> Prüfung Deiner UID-Nr. vorausgesetzt, daß Du auch zum Netto-Kauf berechtigt bist

Bei der Bemessung der NoVa ist grundsätzlich ein realistischer Netto-Zeitwert maßgeblich, meistens wird der Eurotax-Mittelwert (Ein-/Verkauf) vom Finanzamt als Bemessungsgrundlage verwendet - bzw., und falls glaubwürdig, alternativ auch:
.) bei Kauf von Händler, und Rechnung mit ausgewiesener MwSt. -> der Netto-Betrag
.) bei Kauf von Privat, ohne ausgewiesener MwSt. -> der um 20% reduzierte Kaufpreis

Die Eurotax-Liste ist also Basis für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage - gilt daher für handelsübliche Fahrzeuge, die noch in der Eurotax-Liste gelistet sind. Anderenfalls (älteres oder nicht handelsübliches Fahrzeug) ist ein Wertgutachten auf eigene Kosten zu erstellen und dem NoVa-Ansuchen beizulegen.

Wieviel % Nova zu bezahlen ist, hängt vom Fahrzeug und vom Baujahr, insbesondere für die möglicherweise anfallende CO2-Strafsteuer ab. Und bitte nicht vergessen: bei der NoVa fallen 20% USt. an !!!

Soll heissen: du musst dem Finanzamt bezahlen:
.) Nova
.) CO2-Strafsteuer
.) zzgl. 20% USt.
:´(:´(:´(

Das kann mitunter (leistungsstärkere Fahrzeuge ab 2006/07 Erstzulassung in D) empfindlich teuer werden und die Sache mit dem Eigenimport in Folge unrentabel machen.


Alles Gute trotzdem für Deine Kaufentscheidung !

LG
pistonhead

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